Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/21808, 24.08.2020
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Monika Lazar, Katja Keul, Margarete Bause, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Am 26. September 1980 wurden beim Münchner Oktoberfest-Attentat 13 Menschen getötet und 213 Menschen verletzt, davon 68 schwer. Bei den darauffolgenden Ermittlungen rückte schnell Gundolf Köhler, ein 21-jähriger Student, in den Fokus der Ermittlerinnen und Ermittler. Trotz Zugehörigkeit zur rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann (WSGH), früherer Mitgliedschaft in der Wiking-Jugend, der Teilnahme an NPD-Veranstaltungen und zahlreicher Verbindungen zu anderen rechtsextremen Personen, erklärten die Ermittlerinnen und Ermittler der "Soko Theresienwiese" Köhler vorschnell zu einem Einzeltäter und alleinigem Verantwortlichen. Wie nach Auffassung der Fragesteller auch infolge zahlreicher jüngster Anschläge geschehen, wurde das tatsächliche Motiv lange verkannt. Voreilig wird der Bombenanschlag mit beim Täter vorherrschenden privaten Problemen, Schwierigkeiten im partnerschaftlichen Bereich und Misserfolg im Studium begründet. Hinweisen aus der Bevölkerung auf mögliche weitere Attentäter sowie Spuren ins rechtsextreme Milieu ging der Generalbundesanwalt (GBA) nach Meinung der fragestellenden Fraktion nicht ausreichend nach und 1982 stellte er das Verfahren verfrüht ein. Es blieben bis heute gewichtige Zweifel am Ermittlungsergebnis.
Nachdem 2011 offenbar wurde, wie lange Sicherheitsbehörden auch des Bundes andere rechtsextreme Organisationen wie den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) nicht als solche erkannt hatten, forderten u. a. der Münchner Stadtrat und der Bayerische Landtag, die Ermittlungen wieder aufzunehmen... [Anfrage lesen]