Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblowern) im Spitzensport

Kleine Anfrage, 08.10.2019

Kleine Anfrageder Abgeordneten Monika Lazar, Dr. Manuela Rottmann, Erhard Grundl, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gemäß der Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 1 GG haben in Deutschland  Sportvereine  und  –verbände  einen  besonderen  verfassungsrechtlichen Schutz. Dies beinhaltet auch die Schaffung eines eigenen sportrechtlichen Rahmens und seiner Anwendung. Ein staatliches Handeln im Sport und insbesondere im kommerzialisierten Spitzensport ist jedoch zur Bekämpfung von sexualisierter  Gewalt,  Rassismus,  Homophobie,  Doping,  Korruption,  Sportwettbetrug und Spielmanipulationen nötig; auf Ebene der Weltsportministerkonferenz (MINEPS)  wurde  deshalb  2013  die  Berliner  Erklärung  verabschiedet (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2013/berliner_erklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 5. August 2019). Im Erklärungstext werden die nationalen Regierungen explizit als „Interessengruppe für die Integrität des Sports“ definiert (ebd. S. 24). Die Bundesregierung als vertraglich beauftragte Interessengruppe für die Integrität des Sports steht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in einer politischen Verantwortung, das ihr bekannte Ausmaß der Missstände und Fehlentwicklungen des Sports zu benennen und konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung vorzulegen... [lesen]

[Antwort der Bundesregierung lesen]