Speicherungsanlässe in der Datei "Gewalttäter Sport" und Datenübermittlung nach Russland

Kleine Anfrage, 22.10.2018

Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar, Erhard Grundl, Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

– Drucksache 19/4618 –

In der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" (DGS) sind, anders als der Name suggeriert, nicht nur Gewalttäterinnen und Gewalttäter erfasst. Schon eine Personalienfeststellung kann reichen, um in der DGS gespeichert zu werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10908). Auf Bundestagsdrucksache 19/3009 wurde erstmals eine Aufschlüsselung der Speicherungsanlässe in der DGS veröffentlicht. Aus dieser ist aber nicht ersichtlich, ob gegen die eingespeicherten Personen auch ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, oder ob diese Personen auch wegen des Speicherungsgrundes rechtskräftig verurteilt wurden. Die Aussagekraft über das tatsächliche "Störer"-Potential der eingespeicherten Personen ist daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zweifelhaft, da sie auf einer intransparenten empirischen Grundlage basiert. Für die Polizeibehörden wäre eine Datei in der nur tatsächlich verurteilte Gewalttäterinnen und Gewalttäter und insbesondere auch rechtsextreme Hooligans gespeichert sind, ein wesentlich besseres Mittel, um geeignete zielgerichtete Maßnahmen im Fußballkontext treffen zu können... [lesen]

[Antwort der Bundesregierung lesen]