Ein längst überfälliges Gesetz - Gegen Genitalverstümmelung

Unterstützte Anträge, 10.07.2013

Die Verstümmelung der Genitalien von Mädchen und Frauen ist eine schwerwiegende und irreversible Grundrechtsverletzung. Dies ist weder mit Religion noch Tradition zu rechtfertigen. Bei diesen Eingriffen, die meistens an Mädchen zwischen dem 7. Lebenstag und dem 18. Lebensjahr erfolgen, werden deren Sexualorgane ganz oder teilweise beschädigt oder entfernt. Dadurch soll die sexuelle Selbstbestimmung dieser Frauen und Mädchen verhindert werden. Der Staat insgesamt und wir als Gesetzgeber haben die Pflicht, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor einem solch massiven Eingriff in ihr Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und ihre sexuelle Selbstbestimmung zu schützen.

Seit vielen Jahren setzt die grüne Bundestagsfraktion sich dafür ein, die Verstümmelung der weiblichen Genitalien explizit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Bereits in der letzten Wahlperiode – und erneut im Jahr 2011 – haben wir dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die rechtlichen Schutzlücken der aktuellen Gefährdungslage für Mädchen und Frauen bezüglich der weiblichen Genitalverstümmelung in Deutschland schließen will.

Auf unsere Initiative hin führte der Rechtsausschuss im Frühjahr 2013 eine Anhörung durch. Darin wurde die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung noch einmal deutlich.

Und siehe da: Nach jahrelanger Lethargie legt Schwarz-Gelb nach dieser Anhörung dann plötzlich ganz schnell einen eigenen Gesetzentwurf vor. Besser spät, als gar nicht!

Der schwarz-gelbe Gesetzentwurf bleibt an einigen Stellen hinter unseren Forderungen zurück – etwa bei der Mindeststrafe. Dennoch haben wir dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.

Die Lage ist ernst: Nach Schätzungen der Nichtregierungsorganisation Terre Des Femmes sind bereits 20.000 in Deutschland lebende Frauen und Mädchen an den Genitalien verstümmelt worden. 6.000 Mädchen sind zumindest dem Risiko ausgesetzt, hierzulande oder in den Ferien im Herkunftsland der Eltern genitalverstümmelt zu werden. Aus unserer Sicht muss an vorderster Stelle ein eindeutiges Signal an die betroffenen in Deutschland lebenden Frauen und Mädchen stehen: In unserem Land ist die Verstümmelung der weiblichen Genitalien ein Verbrechen! Staat und Gesellschaft übernehmen Verantwortung und schützen Frauen und Mädchen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit durch Schaffung von Rechtsklarheit und Bewusstsein für das Thema in der Öffentlichkeit.

[Quelle: www.gruene-bundestag.de]

Weitere Informationen:

[Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien, Fraktionen der CDU/CSU und FDP]

[Gesetzentwurf Strafbarkeit von Genitalverstümmelung, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen]

[Debatte im Bundestag zur Genitalverstümmelung]