Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

Antrag, 11.05.2016

In Algerien, Marokko und Tunesien wurden in den vergangenen Jahren wiederholt Schwule und Lesben wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren verurteilt. - Wir fordern, den Gesetzentwurf zur Einstufung der drei Länder als sichere Herkunftsstaaten zurückzuziehen.

Drucksache 18/8425 - 18. Wahlperiode - 11.05.2016


Entschließungsantrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 18/8039, 18/8311 –

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung erlaubt, dass diese Personen als eine bestimmte soziale Gruppe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anzusehen sind und dass eine Freiheitsstrafe, mit der homosexuelle Handlungen bedroht sind und die im Herkunftsland, das eine solche Regelung erlassen hat, tatsächlich verhängt wird, als unverhältnismäßige oder diskriminierende Bestrafung zu betrachten ist und somit eine asylrelevante Verfolgungshandlung darstellt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ebenfalls entschieden, dass – entgegen der Auffassung der Bundesregierung – bei der Prüfung eines Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft die zuständigen Behörden von dem Asylbewerber nicht erwarten können, dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden. ... [Den gesamten Antrag lesen]