Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken

Gemeinsamer Antrag, 18.11.2020

Deutscher Bundestag, 19.Wahlperiode, 18.11.2020

Drucksache 19/24431

Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Filiz Polat, Canan Bayram, Luise Amtsberg, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Erhard Grundl, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist entscheidend für unsere offene und plurale Gesellschaft und bei der Bekämpfung Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. In ihrem aktuellen Jahresbericht stellt die ADS fest, dass die Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle stetig anwächst. Das gilt insbesondere für Fälle rassistischer Diskriminierung (vgl. Jahresbericht der ADS, www.antidiskriminierungsstelle.de/Shared-Docs/Downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2019.html).

Die ADS ist bisher ein – separierter – Teil des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie ist damit keine eigenständige Behörde, sondern eine selbständige, fachlich unabhängig arbeitende Organisationseinheit des BMFSFJ. Die fehlende Unabhängigkeit in den Bereichen Personal und Haushalt beschränkt mittelbar dennoch die EU-rechtlich geforderte fachliche Unabhängigkeit der ADS.

Die Leitung der ADS steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis wie die meisten Beauftragten der Bundesregierung. Das Verfahren zur Ernennung durch den*die Bundesminister*in für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ist ungeregelt. Faktisch gehen Interessenbekundungen und förmliche Bewerbungen an das BMFSFJ. Dieses trifft eine Auswahl, für die Art. 33 Abs. 2 GG gilt (OVG Berlin-Brandenburg 15.12.2009). Damit fehlt nicht nur jede direkte demokratische Anbindung und Legitimation der ADS-Leitung an bzw. durch den Deutschen Bundestag als demokratisch gewähltem Parlament. Die Besetzung der Stelle kann durch Konkurrentenklagen blockiert werden, was zurzeit der Fall ist... [lesen]