Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

Antrag, 03.04.2019

Drucksache 19/8982  

Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Katja Keul, Annalena Baerbock, Stefan Gelbhaar, Katrin Göring-Eckardt, Stephan Kühn, Steffi Lemke, Claudia Müller, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Sven Lehmann, Dr. Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundesgesetzgeber hat in den 1990er Jahren mit den drei Gesetzen zur Rehabilitierung von SEDUnrecht – Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) und Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) – ein umfangreiches System von Ausgleichsmaßnahmen entwickelt, um Opfern politischer Verfolgung in der SBZ/DDR durch eine Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts zu helfen, auch wenn eine vollständige Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts nicht erreichbar ist.  

Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung zeigt sich, dass nicht alle von politischer Verfolgung in der DDR Betroffenen gleichermaßen und in ausreichendem Umfang von den sozialen und finanziellen Ausgleichsleistungen in Folge ihrer Rehabilitierung profitieren. Politisch Verfolgte klagen oftmals als unmittelbare Auswirkungen aus der Verfolgung über zu geringe Einkünfte und über ein Leben in unserer Gesellschaft an der Armutsgefährdungsgrenze. Viele haben durch die politischen Verfolgungsmaßnahmen in der DDR bleibende Gesundheitsschäden mit wirtschaftlichen Folgewirkungen erlitten... [lesen]