Am 17. Juni 2015 fand eine Öffentliche Anhörung des Sportausschusses zum neuen Anti-Doping-Gesetz statt. Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten und sieht vor, dass über dopende Sportlerinnen und Sportler eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden kann. Weil es hierbei neben den sportpolitischen um Aspekte der Rechtspolitik geht, waren auch Mitglieder des Rechtsausschusses zu der Anhörung eingeladen.
Im Kern befürworten wir die gesetzlichen Verschärfungen bei der Verfolgung von Dopingsündern. Grüne haben auch schon auf Länderebene entsprechende Vorlagen eingebracht. So gibt es etwa einen Vorschlag aus Baden-Württemberg eine entsprechende Initiative, die im Bundesrat abgelehnt wurde.
Die Bundesregierung hat nun ein mit heißer Nadel gestricktes Gesetz vorgelegt, das leider an vielen Stellen krankt. Zwei Aspekte kritisieren wir dabei besonders: Zum einen schafft es die Bundesregierung nicht, die Persönlichkeitsrechte der Sportlerin bzw. des Sportlers zu schützen. Eine strafrechtliche Verfolgung bedeutet mehr Kontrolle der Athleten durch den Staat und eine Aufweichung datenschutzrechtlicher Grenzen. So ist z.B. die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA in Zukunft verpflichtet, Daten von Athleten an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Was die dann damit machen, entzieht sich jeglicher Kontrolle. Der andere Kritikpunkt ist, dass das Gesetz viel zu kurz greift. Die Athletin bzw. der Athlet ist nur das sichtbare Ergebnis des systematischen Dopings. Die Hintermänner, die mit einem Aufwand von geschätzten Milliarden Dollar Dopingforschung betreiben und den Anti-Doping-Agentur allein aufgrund der schieren finanziellen Überlegenheit immer einen Schritt voraus sind, werden nach dem neuen Gesetz gar nicht erfasst. Dabei sind sie es, die den sportlichen Wettkampf erst sabotagefähig machen. Das heißt nicht, dass die Athleten keine Schuld trifft. Wissentliches Doping ist auch für Grüne strafwürdig. Aber wenn schon ein neues Anti-Doping-Gesetz, dann doch bitte eines, das den Namen auch verdient und den Sportbetrug voll erfasst, statt nur die AthletInnen zu alleinigen Sündenböcken zu machen.
So haben sich auch in der Anhörung viele Stellungnahmen der Sachverständigen gegen die schlampige Ausarbeitung des Gesetzes gewandt, wenn auch die Intention, hier für den Sport ein eigenes Gesetz zu schreiben, im Grundsatz begrüßt wurde.