Anfang September 2015 diskutierte der Bundestag über den Bundeshaushalt 2016. Aufgrund der aktuellen Brisanz stand die Einbringung des Bundeshaushalts stark im Zeichen der Flüchtlingspolitik. Wir wollen, dass Flüchtlinge bei uns menschenwürdig aufgenommen werden. Viele Kommunen befinden sich in einer akuten Notlage. Der Bund muss die Kommunen bei ihrer Aufgabe, Flüchtlinge willkommen zu heißen und angemessen unterzubringen, strukturell und dauerhaft finanziell entlasten. 2015 erwartet der Bund einen Haushaltsüberschuss von rund fünf Milliarden Euro. Daraus muss jetzt die dringend benötigte finanzielle Soforthilfe für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen bezahlt werden. Der Flüchtlingsgipfel hat sich damit befasst und zumindest für die Finanzen gute Entscheidungen getroffen.
Insgesamt sollen Länder und Kommunen um mehr als 4 Mrd. Euro entlastet werden. Für 2015 heißt das, dass die Länder zusätzlich eine weitere Milliarde erhalten, ab 2016 entlastet der Bund durch eine strukturelle und dauerhafte Übernahme der Kosten von der Registrierung bis zur Erteilung eines Asylbescheids: Pro Asylbewerber sollen monatlich 670 Euro an die Länder erstattet werden.
Auch die Aufstockung der sozialen Wohnraumförderung um 500 Millionen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, auch wenn das Geld bei weitem nicht ausreicht, um den steigenden Bedarf an bezahlbaren Wohnungen zu decken.
Leider wurden auf der anderen Seite schwerwiegende Einschnitte verabredet, die ich scharf kritisiere. So sollen in Erstaufnahmeeinrichtungen künftig anstatt Geldmitteln nur noch Sachleistungen ausgegeben werden. Es liegt bei den Ländern, dies abzuwenden. Bei Sachsen sehe ich allerdings hier im wahrsten Sinne des Wortes „schwarz“.
Flüchtlinge sollen bis zu sechs Monaten in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, solche aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten noch länger. Die Liste der vermeintlich sicheren Herkunftsländer wird um Albanien, Kosovo und Montenegro verlängert. Ein Staat wie der Kosovo kann aus grüner Sicht nicht als sicher bezeichnet werden, wenn gleichzeitig die Bundeswehr im Rahmen des KFOR-Einsatzes dort operiert. Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge darf in den Ländern nun endlich eingeführt werden. Der Umfang der Gesundheitsleistungen obliegt jedoch den Krankenkassen und Ländern, so dass hier auch Gestaltungsspielräume positiv oder negativ genutzt werden können.
Aktuell gibt es im Bereich der Flüchtlingspolitik eine große Dynamik, in den nächsten Wochen wird sich noch viel bewegen. Im aktuellen [Flyer] Flüchtlingspolitik hat die grüne Bundestagsfraktion unsere grundlegenden politischen Positionen dargelegt.