Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem es künftig möglich sein soll, dopende SportlerInnen für bis zu drei Jahre in Haft zu setzen. Dabei verkennt sie aber, dass es sich beim Doping um mehr handelt als nur das Vergehen eines einzelnen Sportlers/einer einzelnen Sportlerin und der Verletzung des Fair Play-Gedankens. Es geht auch um die Frage der wirtschaftlichen Existenz der/des Athleten und des Umfeldes. Gleichzeitig ist im Gesetz ein sehr laxer Umgang mit persönlichen Daten festgehalten. Zwischen der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA und den Polizeibehörden wird jede Hürde abgebaut. Das Ergebnis ist der „gläserne Athlet“.
Die grüne Bundestagsfraktion hat sich dagegen gewandt und dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag beigefügt, in dem wir unsere Forderungen klar gemacht haben. Die Bundesregierung hat, nachdem sie sich endlich dazu durchgerungen hat, ein Anti-Doping-Gesetz zu formulieren, eine große Chance verpasst. Denn dass es eines solchen Gesetzes bedarf, wurde nach den zahlreichen Dopingfällen der Vergangenheit, in der auch deutsche Athleten immer wieder eine Rolle gespielt haben, deutlich. Das vorliegende und auch verabschiedete Gesetz ist aber keine qualitative Verbesserung gegenüber der jetzigen Rechtslage. Besser wäre es gewesen, den Sportbetrug umfassend zu behandeln. In der Bundestagsdebatte wurde deutlich, dass die Bundesregierung stolz darauf ist, das Gesetz nach monate-, gar jahrelangen Querelen endlich in eine Form gebracht zu haben. Aber was bringt die Form, wenn der Inhalt nicht stimmt?