Der Bundestag hat nun endlich das Zweite Dopingopferhilfe-Gesetz verabschiedet. Durch das Erste Dopingopfer-Hilfegesetz von 2002 konnten damals knapp 200 Opfer des DDR-Zwangsdoping entschädigt werden. Seitdem haben sich aber noch etliche weitere Opfer des Staatsdopings gemeldet. Dass diese – die Bundesregierung geht von bis zu 1000 Anspruchsberechtigten aus – nun endlich ebenfalls Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, ist auch ein großer Verdienst der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die jahrelang Druck auf die Große Koalition in dieser Sache ausgeübt hat.
Sehr bedauernswert ist allerdings, dass sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als Rechtsnachfolger des DDR-Sportsystems nicht an dem Entschädigungsfonds beteiligt. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass Doping-Schwerstfälle Anspruch auf eine dauerhafte Rentenzahlung nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bekommen, denn bleibende Schäden benötigen auch bleibende Hilfen.
Zum Nachlesen meine Reden zum Thema im Bundestag:
http://www.monika-lazar.de/im-parlament/reden/rede-dopingopfer-hilfegesetz/
http://www.monika-lazar.de/im-parlament/reden/rede-zweites-dopingopfer-hilfegesetz/
Gesetzentwurf der Bundesregierung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808040.pdf