Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten zum Antrag "Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung"

Persönliche Erklärung nach § 31 GO, 26.04.2018

Persönliche Erklärung nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung von TOP 14 Antrag "Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung" am 26.4.2018 der Abgeordneten Monika Lazar:

Im Bundestag wird heute über den Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP „Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung“ (Drucksache 19/1824) namentlich abgestimmt. Mit diesem Antrag soll beim Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 21 Abs. 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 13 Nummer 2a, 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beantragt werden, die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung nach § 18 des Parteiengesetzes auszuschließen und diese Entscheidung auch auf Ersatzparteien auszudehnen.

Ich stimme diesem Antrag nicht zu und erkläre zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages:

Ich halte es für den falschen Weg und für nicht zielführend, eine nicht als verfassungswidrig verbotene Partei von der Parteienfinanzierung auszuschließen.
Die NPD ist ein politischer Zwerg – ein böser zwar, aber einer ohne nennenswerten gesellschaftlichen Einfluss. Sie kann die freiheitlich-demokratische Grundordnung (fdGO) nicht gefährden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich daher entschieden, die NPD nicht zu verbieten. Wenn nun aber nach Einschätzung des Gerichts von der NPD keine akute Gefahr für die fdGO ausgeht, handelt es sich bei der Sanktionierung durch Streichung ihrer Parteienfinanzierung um die symbolische Bekämpfung einer politischen Meinung. Der Staat entzieht somit in autoritärer und willkürlicher Weise einer Partei, die den Parteienstatus besitzt, ihre Rechte aus dem Parteiengesetz.

Mit der Aberkennung der Parteienfinanzierung schreibt man außerdem der NPD als politischem Gegner mehr Wirkkraft zu, als sie besitzt, zumal ihre Finanzmittel mit ihrem Bedeutungsverlust auch stetig abnehmen. Die NPD erhielt im Jahre 2016 nicht einmal 1 Mio. € aus der Parteienfinanzierung und in der aktuellen politischen Situation ist auch bei den nächsten Wahlen eher ein abnehmender Geldbetrag zu erwarten.

Rassismus, Rechtsextremismus und rechte Gewalt sind täglich in Deutschland zu beobachten, mit und ohne NPD. Rechten Ideologien der Ungleichwertigkeit müssen wir mit einer demokratiestärkenden Haltung, einer klaren Haltung, präventiven Maßnahmen und einer soliden, dauerhaften Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen entgegentreten. Deshalb ist es wichtig die bisherigen Förderprogramme auf Bundesebene von über 100 Mio € jährlich weiter auszubauen.
Das erwarte ich von der Bundespolitik, nicht verfassungsrechtlich abenteuerliche Symbolpolitik.

Deshalb werde ich mich bei diesem Antrag enthalten.

Monika Lazar