Drucksache 17/10843
Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel ist am 1. Februar 2008 in Kraft getreten, mittlerweile von 37 Staaten ratifiziert und von neun weiteren gezeichnet. Die Konvention stellt Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung als erstes international rechtsverbindliches Dokument ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, der Strafverfolgung der Täter/-innen und dem Schutz der Opfer. Ihr Geltungsbereich umfasst alle Formen von Menschenhandel, gleichgültig, ob er im Kontext organisierter Kriminalität steht oder nicht. Den Staaten werden unter anderem umfangreiche Informationspflichten und die Pflicht zur Identifikation von Opfern auferlegt sowie die Entschädigungsrechte der Betroffenen gestärkt... [lesen]