Gesetzesentwürfe

Entwürfe für neue oder Änderungen an bestehenden Bundesgesetzen können auf drei Wegen ins Parlament gelangen: über die Bundesregierung, den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages. Liegen ein Gesetzentwurf und eventuelle Stellungnahmen der Regierung und des Bundesrates dazu im Bundestag vor, beginnt mit der Ersten Lesung im Parlament das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag und seine Ausschüsse beraten das Vorhaben und erarbeiten bei Bedarf Änderungen, bis nach der Dritten Lesung darüber abgestimmt werden kann.

Lesen Sie hier die bisherigen durch mich mitgetragenen Gesetzesentwürfe:

Gesetzentwurf, 27.01.2010

Bis Ende 2008 konnten privat Kranken- und Pflegeversicherte, die hilfebedürftig wurden, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie in die soziale Pflegeversicherung (SPV) zurückkehren. Seit 1. Januar 2009 verbleiben bisher privat versicherte Personen, die erstmalig Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen, in der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie privaten Pflegeversicherung (PPV). Ein Wechsel in die GKV bzw. SPV ist nicht länger möglich.

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Gesetzentwurf, 27. 11. 2009

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt.

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Gesetzentwurf, 17.12.2008

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Gesetzentwurf Änderungsantrag, 26.11.2008

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Gesetzentwurf, 04.07.2007

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Gesetzentwurf, 04.07.2007

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Gesetzentwurf, 04.07.2007

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Gesetzentwurf, 13.06.2007

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Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss), 06.03.2007

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Gesetzentwurf, 30.01.2007

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