Rede zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels stellt Menschenhandel zur sexuellen und zur Arbeitsausbeutung als erstes international rechtsverbindliches Dokument ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, zur Strafverfolgung der Täterinnen und Täter und zum Schutz der Opfer.

In der Denkschrift der Bundesregierung zur Konvention steht, dass die Regelungen des Übereinkommens - Zitat -– „"bereits heute umfassend im nationalen deutschen Recht verwirklicht“" sind, "„sodass bei Ratifizierung keine Änderungen des deutschen Rechts, insbesondere des Strafrechts und Aufenthaltsrechts, erforderlich sind."“ Ich sehe das anders.

Die konsequente Umsetzung der Konvention erfordert nämlich gesetzliche Neuregelungen, unter anderem im Aufenthaltsgesetz, im Asylbewerberleistungsgesetz, im SGB II, im SGB III, im Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz und in der Gewerbeordnung. Dass CDU und FDP anscheinend keinen Einsatz für die Opfer von Menschenhandel zeigen, erlebe ich derzeit hautnah in meinem Heimatland Sachsen. In dieser Woche beschloss der Landtag den Doppelhaushalt 2013/2014.
Auf Initiative von CDU und FDP wurden die Mittel für die Fachberatungsstelle KOBRAnet in Zittau um fast 50 Prozent von jetzt schon geringen 75 000 Euro auf 40 000 Euro gekürzt. Das bedeutet faktisch die Schließung der Fachberatungsstelle; denn die Mitarbeiterinnen von KOBRAnet, die unter diesen Bedingungen nicht mehr zur Verfügung stehen, sagen ganz bewusst: Durch guten Willen und Ehrenamt können Betroffene von Menschenhandel nicht adäquat unterstützt werden... [Rede im vollen Wortlaut lesen] [Gesetzentwurf lesen]