Schriftliche Frage (April 2016)

Schriftliche Frage (April 2016)

Nachweise angefragt: Roter Stern Leipzig e.V. und sog. "gewaltorientierte linkautonome Aktionen"

  1. Nach welchen Kriterien ordnet das Bundesamt für Verfassungsschutz Personengruppen als "mobilisierbar für gewaltorientierte linksautonome Aktionen" ein und wie wird die tatsächliche Mobilisierbarkeit überprüft?
  2. Bei welchen "gewaltorientierten linkautonomen Aktionen" sind seit 2011 nachweislich Personengruppen aus dem Fanbereich des Fußballvereins Roter Stern Leipzig e.V. aktiv beteiligt gewesen (bitte aufschlüsseln nach Datum und Ort der Aktion und Anzahl der betreffenden Fans)?
  3. Welche belastbaren Belege hat die Bundesregierung dafür, dass ein erheblicher Teil der "Ultras" des Vereins Roter Stern Leipzig e.V. für linksautonome Aktionen mobilisierbar ist, wie es im BfV-Newsletter Nr. 1/2016 behauptet wird?

[Antworten der Bundesregierung lesen]