Wie bewertet die Bundesregierung das "Übereinkommen des Europarats über einen integrierten Schutz, Sicherheit und Service-Ansatz bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen" (SEV Nr. 218) und aus welchen Gründen wurde das Übereinkommen noch nicht von Deutschland ratifiziert?
Antwort der Bunderegierung vom 09. April 2019:
Die Bundesregierung begrüßt das "Übereinkommen des Europarats über einen integrierten Schutz, Sicherheit und Service-Ansatz bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen". Das formelle Verfahren wurde vor Unterzeichnung und Ratifikation des Übereinkommens durch die Vorbereitung eines EU-Ratsbeschlusses unterbrochen. Nach Inkrafttreten des Ratsbeschlusses wird das formelle Verfahren der Unterzeichnung und Ratifikation wieder aufgenommen.