Schriftliche Frage (Dezember 2018) (2)

Schriftliche Fragen, 17.12.2018

Kenntnisse der Bundesregierung zu Verbindungen deutscher Systema-Kampfsportschulen zu russischen Behörden

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen deutscher Systema-Kampfsportschulen zu russischen Behörden, insbesondere zu russischen Geheimdiensten und zum russischen Militär (s. hier, aufgerufen am 17.12.2018), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen dieser Systema-Kampfsportschulen zu deutschen und zu russischen Rechtsextremisten, etwa zu Reichsbürger-Szene (s. hier, aufgerufen am 17.12.2018)?

 

Antwort der Bundesregierung:

 

Der parlamentarische lnformationsanspruch ist grundsatzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Offentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist jedoch nach sorgfaltiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im vorliegenden Fall eine Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann.

Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des lnnern, für Bau und Heimat zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA) sind lnformationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die lnteressen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die genannte Frage würde die Erkenntnislage des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BN) zu sensiblen Sachverhalten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des BN und damit für die lnteressen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die erbetenen Auskünfte enthalten lnformationen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BN, insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Im konkreten Fall könnten bei einer Veröffentlichung Mitarbeiter russischer Geheimdienste oder Anhänger der rechten Szene Schlussfolgerungen zu Beobachtungs- und Aufklärungsinteressen sowie den Erkenntnisstand des BN ziehen und ihre Aktivitäten entsprechend verschleiern.

Die Antwort ist daher mit dem Geheimhaltungsgrad "VS-NUR FOR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft und wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.