Was versteht die Bundespolizei unter einer "konspirativen Anreise" von Fußballfans (vgl. https://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=Polizei-schickte-25-Hannover-96-Fans-nach-Hause&folder=sites&site=news_detail&news_id=17856, aufgerufen am 06.03.2018), und inwiefern sieht die Bundesregierung die freie Wahl der Anreisewege für Fans zu Fußballspielen durch das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 GG) garantiert?