Welche Ergebnisse hat die Projektgruppe im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die zur Umsetzung von Vorgaben im Koalitionsvertrag hinsichtlich des Rechts der Vermögensabschöpfung (siehe hierzu Frage 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4995) eingesetzt wurde, bisher erarbeitet?