Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum bundesweiten Anstieg rassistischer und antisemitischer Hetze und Straftaten anlässlich rechtsextremer Demonstrationen im Nachgang zu den Ausschreitungen in Chemnitz am 26./27.08.2018 (Hinweise siehe hier: https://www.sueddeutsche.de/politik/chemnitz-koethen-rechte-gewalt-1.4134135)?
Antwort der Bundesregierung:
Der Bundesregierung liegen bislang noch keine validen Erkenntnisse vor, die einen möglichen Anstieg rassistischer oder antisemitischer Straftaten im Phänomenbereich der PMK-rechts- anlässlich rechtsextremer Demonstrationen im Nachgang zu den Ausschreitungen in Chemnitz am 26./27. August 2018 belegen würden.
Mit Stand vom 28. September 2018 wurden von den Ländern über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) bisher nur jeweils eine rassistisch und eine antisemitisch motivierte Straftat gemeldet.
In vielen Fällen werden erst die polizeilichen Ermittlungen zeigen können, inwieweit bei weiteren Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationsgeschehen eine rassistische oder antisemitische Motivation Vorgelegen hat und dem BKA mit entsprechender Bewertung auf dem offiziellen Meldeweg übermittelt werden kann.