Inwiefern ist die künftige und gesetzliche verpflichtende (vgl. Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/23709) Bildungsarbeit des Bundesarchivs an den Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU-Behörde) gesichert bzw. eingeplant, insbesondere in Hinblick auf die Aussage von Michael Holland (Präsident des Bundesarchivs), dass es in Cottbus "kein systematische und eigenständiges Bildungsangebot" geben wird?