- In welchen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit 01. Januar 2009 die Landespolizei eines Bundeslandes in einem anderen Bundesland tätig geworden?
- Existiert eine bundeseinheitliche Grundlage, auf der die Zusammenarbeit zwischen den Landespolizeien zweier Bundesländer beim jeweiligen Einsatz in
einem anderen Bundesland erfolgt? - Auf welchem Weg und bei Information welcher Stellen muss nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz einer Landespolizei in einem anderen Bundesland beantragt und genehmigt werden, sofern die Zusammenarbeit der beiden Länder in diesem Bereich durch einen Staatsvertrag geregelt ist?
- Auf welchem Weg und bei Information welcher Stellen muss nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz einer Landespolizei in einem anderen Bundesland beantragt und genehmigt werden, sofern die Zusammenarbeit der beiden Länder in diesem Bereich nicht durch einen Staatsvertrag geregelt ist?
[Antwort der Bundesregierung lesen]