- Was sind aus Sicht der Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass ein Flughafen in Deutschland von der Bundeswehr regelmäßig und dauerhaft genutzt werden darf?
- Anhand welcher Passagen in der Betriebserlaubnis sieht die Bundesregierung die regelmäßige und dauerhafte Nutzung des Zivilflughafens Leipzig/Halle durch die Bundeswehr (u.a. Soldatenflüge und Materialtransporte, Betrieb einer eigenen Logistikhalle und Verladestation als rechtlich abgedeckt an?
- Wurde der Auftrag zu der vom Bundesamt für Wehrverwaltung ausgeschriebenen Auslagerung von Teilen der Bundeswehrlogistik (Rahmenfrachtvertrag über die Durchführung von Lufttransportleistungen, Bindefrist 31.12.2009) bereits vergeben? Wenn ja: Ist der Flughafen Leipzig/Halle von den geplanten Aktivitäten in irgendeiner Weise betroffen?
- Wenn nein: Wann soll die Auftragsvergabe erfolgen?
[Antwort der Bundesregierung zum Thema Bundeswehrlogistik lesen]
[Antwort der Bundesregierung zum Thema Flughafennutzung lesen]