(1) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der Menschenversuche an Freizeitsportlerinnen und -sportlern in der DDR, insbesondere, aber nicht nur am Forschungsinstitut für Körperkultur und Sport (FKS) in Leipzig und im DDR-Sportzentrum Kienbaum, bspw. in der dortigen Leistungssportschule des Deutschen Turn- und Sportbunds der DDR (vgl. https://www.sportschau.de/doping/ddr-doping-menschenversuche-fuer-medaillen-100.html und https://www.sportschau.de/doping/doping-menschenversuche-ddr-fragen-antworten-recherche100.html, aufgerufen am 26.02.2021), und welche politischen Konsequenzen zieht sie daraus?
(2) Wie und mit welchen Ergebnissen wurden diese Menschenversuche insbesondere, aber nicht nur am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft, das aus dem FKS hervorging (vgl. https://www.iat.uni-leipzig.de/wir-ueber-uns/historie, aufgerufen am 26.02.2021), und am heutigen Bundesleistungszentrum Kienbaum, das u.a. aus der Leistungssportschule des Deutschen Turn- und Sportbunds der DDR hervorging, nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aufgearbeitet?
(3) Wie viele Opfer dieser Menschenversuche gab es nach Kenntnis der Bundesregierung und wie viele davon wurden durch die Dopingopferhilfegesetze entschädigt?
(4) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Menschenversuche im DDR-Freizeitsport aufzuarbeiten, und Opfer zu unterstützen, bspw. zu entschädigen?