Welche Position vertritt die Bundesregierung im Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS) bezüglich der Kürzungspläne des Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) bei den sozialpädagogischen Fußballprojekten (vgl. https://www.spiegel.de/sport/fussball/dfb-will-fanprojekten-geld-streichen-a-e9ca6eb8-235b-4f48-85da-bd43ff3e00b9, aufgerufen am 24.09.2020) sowie des vom DFB angeregten Re-formprozesses zur künftigen Ausgestaltung der Fanprojektförderung (vgl. www.dfb.de/news/detail/fanprojekte-dfb-beschliesst-foerdergarantie-und-re-formprozess-219184/, aufgerufen am 24.09.2020)?
Antwort
Die Bundesregierung begrüßt die Durchführung von Fanprojekten als einen wichti-gen Beitrag für Prävention, Jugend- und Sozialarbeit im Fußball. Deshalb begrüßt die Bundesregierung den Präsidiumsbeschluss vom 11. September 2020 des Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB), an einer zunächst unveränderten Weiterförderung von Fanprojekten bis zum 30. Juni 2022 festzuhalten.
Die weiteren Finanzierungsplanungen werden Gegenstand der Erörterungen im „Na-tionaler Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS)“ sein. Die Bundesregierung wird sich im NASS dafür einsetzen, dass auch zukünftig in erforderlichem Umfang Fan-projekte finanziell gefördert werden.
Der DFB bzw. die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL), die Kommunen und die Länder beteiligen sich im Rahmen einer sogenannten Dreierfinanzierung bei der Förde-rung von Fanprojekten. Die DFL fördert dabei die Fanprojekte der 1. und 2. Bundesliga. Der DFB hingegen beteiligt sich bei der Finanzierung der Fanprojekte ab der 3. Liga abwärts.