In Dresden wurde am 7. März ein Urteil gefällt, das Signalcharakter hat: Das Gericht nannte rassistische Gewalt beim Namen und stellte klar, dass die Gefahr rechter Terrornetzwerke in Deutschland hochbrisant ist. Sämtliche Beschuldigten wurden der Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie des versuchten Mordes bzw. der Beihilfe für schuldig befunden und erhielten Gefängnisstrafen zwischen vier und zehn Jahren. Der Prozess zeigte auf, wie stark die gewaltbereite rechte Szene vernetzt ist und welche dramatischen Folgen dies für das friedliche Zusammenleben in Deutschland hat.
Ich hoffe, dass dieses klare Urteil Vorbildwirkung entfaltet, gerade auch in Sachsen. Dort sah es nämlich zu Beginn des Prozesses nicht so aus, als würde der rechtsextreme Hintergrund der Taten überhaupt gewürdigt, geschweige denn als Terror gewertet. All das haben die sächsischen Strafverfolger zunächst negiert. Monatelang ermittelten sie wegen gewöhnlicher Kriminalität, terminierten Verfahren vor der Jugendkammer des Amtsgerichts - bis die Bundesanwaltschaft den lokalen Staatsanwälten im Frühjahr 2016 das Verfahren entzog.
Mit dem Urteil ist das Verharmlosen von rechtem Terrorismus nun schwerer geworden. Das war auch nötig. Nur durch Zufall gab es bei den Übergriffen keine Toten. Doch mit den einzelnen Verurteilungen ist das Problem nicht behoben. Ermittlungen gegen weitere Mitglieder oder Unterstützer der Gruppe sind bereits angelaufen. Das ist positiv, aber genügt nicht.
Polizei, Justiz und Verfassungsschutz müssen besser ausgebildet und dazu angehalten werden, entscheidende Hinweise auf rassistische Motive nicht immer wieder auszublenden. Gerade angesichts der oftmals rasanten Radikalisierung in manchen Milieus wird dies künftig entscheidend sein, um Straftaten und gewaltbereite Netzwerke angemessen aufzuklären bzw. nach Möglichkeit im Vorfeld zu verhindern. Dazu braucht es einen strukturierten Dialog zwischen staatlichen Behörden und zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie spezifische Opferberatungen in allen Bundesländern, die ausreichend und solide gefördert werden.
Dass rassistische Gewalt in Deutschland nicht akzeptiert wird, wollen wir auch mit einem dauerhaften Bleiberecht für geflüchtete Opfer rechter Angriffe unterstreichen. Eine solche klare Solidarisierung übt eine generalpräventive Funktion aus und zeigt den Tätern, dass ihre Motive von der Gesellschaft abgelehnt werden.