Leipzig. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ihre Ermittlungen gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar wegen der Aufforderung zu Straftaten beim NoLegida-Protest eingestellt. Das Verfahren sei mit Zustimmung des Amtsgerichtes wegen geringer Schuld eingestellt worden, sagte ein Behördensprecher am Freitag.
Lazar hatte am 19. Januar 2015 an einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“ teilgenommen, bei der eine „Leipziger Erklärung“ gegen Legida vorgestellt wurde. Man wolle dem Anti-Islam-Bündnis nicht den Innenstadtring geben, hatte Lazar dort gesagt. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine indirekte Aufforderung zu Sitzblockaden und ermittelte deshalb wegen des Aufrufs zu Straftaten. Auch der zivile Ungehorsam sei für die Verhinderung anderer Versammlungen „kein Rechtfertigungsgrund im Sinne des Strafgesetzbuches“, hieß es am Freitag. Dies gelte auch, wenn die Sitzblockade friedlich bleibe.
Lazar übt Kritik an Einstellungsgründen
Auf Anfrage von LVZ.de begründete die Behörde die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld konkret damit, dass sich Lazar auf dem Podium und danach „nicht so klar wie andere Podiumsteilnehmer“ geäußert habe. Zudem sei berücksichtigt worden, dass die Grünen-Politikerin bisher „nicht einschlägig wegen versammlungsrechtlichen Straftaten in Erscheinung getreten“ sei, erklärte ein Sprecher.
Lazar selbst übte Kritik daran, dass weiterhin grundsätzlich von einem strafbaren Verhalten ihrerseits ausgegangen werde. „Mein Eindruck ist, dass dies den kläglichen Versuch darstellt, die unsinnigen Ermittlungen gegen mich sowie die überlange Bearbeitungszeit nachträglich zu rechtfertigen und sich so weitere Peinlichkeiten zu ersparen“, erklärte sie in einer Mitteilung.
Verfahren gegen Nagel läuft weiter
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen fünf Personen ermittelt, gegen drei waren die Verfahren bereits eingestellt worden, da ihnen nichts Strafbares nachgewiesen werden konnte. Ein letztes Verfahren gegen die Leipziger Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel läuft noch. Konkretere Angaben hierzu wurden unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht.
Nach Informationen von LVZ.de hat die Staatsanwaltschaft bereits einen Antrag auf Aufhebung der Immunität Nagels gestellt. Entscheiden muss darüber der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags. (mit dpa)
Von Robert Nößler
[Quelle: www.lvz.de/...Verfahren-gegen-Lazar-eingestellt] - TIPP: Beachten Sie die Kommentare!