Bundesregierung antwortet zur Datei Gewalttäter Sport

Pressebericht, Faszination Fankurve, 26.01.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben der Bundesregierung zum Jahreswechsel eine ausführliche Anfrage zur Datei Gewalttäter Sport gestellt, in der 39 Fragen zur umstrittenen Datei gestellt wurden, die nun ausführlich von der Bundesregierung beantwortet worden ist.

Aus der Antwort der Bundesregierung ergibt sich, dass insgesamt 10.907 Personen in der Datei Gewalttäter Sport (DGS) abgespeichert sind. In der Datei sind nicht nur rechtskräftig verurteilte Personen abgespeichert, sondern auch beschuldigte oder verdächtigte Personen und Personen bei denen Personalienfeststellungen stattgefunden haben, Platzverweise ausgesprochen worden sind oder die in Ingewahrsamnahme genommen wurden. Insgesamt zehn Einträge in der DGS sind zusätzlich mit digitalem Bildmaterial zu den erfassten Personen verknüpft. Neben personenbezogenen Daten wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht werden außerdem diverse anderen Daten abgespeichert. Diese beinhalten unter anderem auch Spitzname, Tätowierungen, körperliche Merkmale, Angaben zur Gruppenzugehörigkeit (Name der Gruppe, Funktion in der Gruppe, Sitz der Gruppe), Sprachmerkmale oder auch Angaben zu bestehenden Auflagen und Verboten. Bis auf die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen erfolgt keine Benachrichtigungen über die Aufnahme in die Datei Gewalttäter Sport an die betroffenen Personen.

Ab dem Jahr 2013 wurden neun Löschungsersuche von betroffenen Personen an die Bundespolizei gerichtet, wovon fünf Löschungsersuchen stattgegeben wurde. Des Weiteren erklärt die Bundesregierung, dass eine Einstellung des der Speicherung zugrundeliegenden Ermittlungsverfahrens nicht automatisch zu einer vorzeitigen Löschung in der DGS führt, sondern dies immer erst aufgrund einer Einzelfallprüfung erfolgt.

Zudem schließt die Bundesregierung eine Abschaffung der Datei Gewalttäter Sport aus. Anlässlich der Europameisterschaft 2012 in Polen wurden 3.813 Datensätze an die entsprechenden ausländischen Behörden weitergegeben und vor der Europameisterschaft 2016 in Frankreich war dies bei 2.562 Datensätzen der Fall. Für eine Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland ist zunächst immer ein Ersuchen des anfordernden Staates erforderlich. Nach Eingang dieser Datenübermittlungsersuche erfolgt die Prüfung und Beteiligung der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in den Ländern und beim Bund. Aus Datenschützgründen wurden keine Daten nach Brasilien und in die Ukraine übermittelt. Ob zur WM 2020 Daten nach Russland übergeben werden, ist aktuell noch unklar.(Faszination Fankurve, 26.01.2017)

Die 39 Antworten zur schriftlichen Anfrage sind hier zu finden.

[Quelle: www.faszination-fankurve.de/Bundesregierung-antwortet-zur-Datei-Gewalttaeter-Sport]