Der Bundestag hat das Vereinsrecht verschärft. Mitglieder von Motorradgangs dürfen nun nicht mehr ihre typischen Kutten in der Öffentlichkeit tragen, wenn eine einzelne Abteilung (Chapter) ihres Vereins verboten ist. In der vergangenen Woche stimmten Union und SPD bei Enthaltung der Grünen und Ablehnung der Linksfraktion für den dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/9758) in der auf Antrag der Koalition geänderten Ausschussfassung (18/10903).
Mit dem Gesetz wolle man nicht etwa friedfertige Motorradclubs unter Generalverdacht stellen, sagte Stephan Mayer (CSU) in der Debatte. Es habe sich jedoch gezeigt, dass kriminelle Rockerclubs in Bereichen der Organisierten Kriminalität mitmischten und damit gegen ihren Vereinszweck verstießen. "Wir dürfen nicht zulassen, dass das Vereinsrecht missbraucht wird", betonte Mayer. Bislang sei es möglich gewesen, dass Rockerclubs trotz des Verbotes einzelner Chapter ihres Vereins ihre Kutten mit dem Vereinssymbol tragen durften, wenn dort nicht der Name der verbotenen Abteilung zu finden gewesen sei. Jetzt gebe es die Möglichkeit umfassender Kennzeichenverbote.
Ulla Jelpke (Die Linke) sprach hingegen von einem Placebo. Gegen kriminelle Rocker müsse mit dem Strafrecht vorgegangen werden, forderte sie. Das Verbot von Kutten und Abzeichen solle dem Bürger lediglich ein Gefühl von mehr Sicherheit vermitteln. "Am strafbaren Handeln von Personen aus der Rockerszene wird sich durch dieses Gesetz nichts ändern", sagte Jelpke voraus. Gleichzeitig würden aber die Rechte vieler nicht-krimineller Mitglieder von Rockerclubs eingeschränkt. Der Koalition gehe es tatsächlich darum, den Bürgern ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln, bestätigte Uli Grötsch (SPD). Bei einer Anhörung des Innenausschusses sei deutlich geworden, wie bedrohlich das demonstrative Gebaren mit Kutten und Motorrädern in der Öffentlichkeit wahrgenommen werde. "Da wird bewusst Angst und Schrecken verbreitet", sagte er.
Monika Lazar (Grüne) räumte ein, dass einige Rockerclubs Verbindungen in den Bereich der Organisierten Kriminalität sowie mit der rechtsextreme Szene hätten. Insofern unterstütze ihre Fraktion das Ziel des Gesetzes. Gleichwohl gebe es bei der Ausgestaltung der Regelung Bedenken. "Uns ist der Gesetzentwurf zu unbestimmt", kritisierte Lazar.
Götz Hausding (c)