Solidarität mit syrischen und irakischen Flüchtlingen
In vielen Regionen der Erde herrschen Krieg und Gewalt. Aktuell müssen besonders viele Menschen aus Syrien und dem Irak fliehen. Ihre humanitäre Situation ist häufig katastrophal. Deutschland gehört zu den reichsten Ländern der Erde und muss mehr als bisher helfen. Wir fordern, in einem ersten Schritt mindestens 20.000 Menschen zusätzlich aufzunehmen.
Nirgendwo leben mehr syrische Flüchtlinge als im Libanon. Das Land musste 1,13 Millionen Flüchtlinge aufnehmen – bei einer Gesamtbevölkerung von knapp über 4 Millionen Einwohnern. Die Gewalt in Syrien hat mittlerweile 6,45 Millionen Menschen innerhalb Syriens vertrieben und über 3,2 Millionen Menschen zur Flucht in die Anrainerstaaten gezwungen. Aus Mangel an finanziellen Mitteln hat das Welternährungsprogramm gerade die Ausgabe von Lebensmittel-Gutscheinen an 1,7 Millionen syrische Flüchtlinge gestoppt. Neben dem Regen und der Kälte in häufig provisorischen Unterkünften droht vielen Flüchtlingen nun auch der Hunger.
Es wird höchste Zeit, dass die internationale Gemeinschaft mehr tut, um eine drohende Katastrophe noch abzuwenden. Auch die Bundesregierung muss ihren Ankündigungen Taten folgen lassen – nicht nur durch verstärkte Hilfe vor Ort, sondern auch durch die weitere Aufnahme von Flüchtlingen aus der Krisenregion. Sie kann dabei auf Zustimmung der deutschen Bevölkerung rechnen.
Zwar haben Deutschland und Schweden innerhalb Europas die Mehrheit der syrischen Flüchtlinge aufgenommen, Europa insgesamt jedoch viel zu wenig. Die meisten Schutzsuchenden aus der Region sind weiterhin gezwungen, einen lebensgefährlichen Fluchtweg auf sich zu nehmen, um die EU-Außengrenzen zu überwinden. Von den insgesamt 70.000 Syrerinnen und Syrern, die seit Ausbruch des Konflikts im Jahr 2011 in Deutschland Schutz gesucht haben, sind nur etwa ein Viertel im Rahmen der humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes und der Länder gefahrlos eingereist.
Als ersten Schritt fordern wir Grüne im Bundestag die Aufnahme weiterer 20.000 Flüchtlinge aus Irak und Syrien sowie Erleichterungen beim Familiennachzug von Schutzsuchenden aus Irak und Syrien und Vereinfachungen bei der Einreise von Familienangehörigen. Gemäß §26 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) erhalten unter anderem Ehegatten und minderjährige Kinder von Asylberechtigten oder anerkannten Flüchtlingen in Deutschland automatisch Familienasyl. Ein solcher Antrag kann aber nur in Deutschland gestellt werden. Das heißt, dass Menschen, die einen gesetzlichen Anspruch auf Anerkennung haben, zunächst auf gefahrvollen und oftmals lebensgefährlichen Wegen Deutschland erreichen müssen. Das sollte man ihnen ersparen, indem es ermöglicht wird, diesen Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung zu stellen.
Eine weitere große Hürde für die Familienzusammenführung ist die Verpflichtungserklärung, die hier lebende Syrer und Syrerinnen meist abgeben müssen, wenn sie ihre Verwandten bei sich in Sicherheit bringen wollen. Das Bundesinnenministerium will, dass diese Verpflichtungen auch dann weiter Bestand haben, wenn die Schutzsuchenden einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland erhalten. Wir fordern, die Verpflichtungserklärungen ersatzlos zu streichen.
Zudem sollen Schutzsuchende aus Syrien und Irak, insbesondere wenn sie Verwandte in Deutschland haben, nicht mehr im Rahmen der Dublin-Verordnung in andere EU-Staaten überstellt werden.