Fußball-WM: Bundesregierung hält Transfer von "Hooligan"-Daten nach Russland für zulässig

Pressebericht, heise.de, 17.03.2018

Für die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland liegen hierzulande bereits Anfragen der russischen Sicherheitsbehörden für Auskünfte aus der Datei "Gewalttäter Sport" vor. "In Einzelfällen" könne man diesen nachkommen, heißt es in Berlin.

Die Bundesregierung schließt eine erneute Weitergabe personenbezogener Informationen aus der sogenannten Hooligan-Datei an russische Sicherheitsbehörden nicht aus. Für die Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer in Russland lägen bei der zuständigen "Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS) beim Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste der Polizei Nordrhein-Westfalen einschlägige Auskunftsersuchen aus Moskau bereits vor, erklärt das federführende Bundesinnenministerium laut einer von Netzpolitik.org vorab veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen.

Solchen Wünschen seien die hierzulande zuständigen Behörden in der Vergangenheit "in Einzelfällen" nachgekommen, heißt es weiter. Änderungsbedarf an dieser Praxis gebe es nicht.

 

Russland zu grundlegendem Datenschutz verpflichtet

Die Bundespolizei habe während des "Confederations Cup" 2017 Beamte auf den Flughäfen in Moskau zur Beratung des russischen Grenzdienstes eingesetzt, erläutert die Regierung. Dabei hätten diese mithilfe der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" fünf einreisende deutsche Staatsangehörige identifiziert, "von denen zu erwarten war, dass sie sich vor, während oder nach den Spielbesuchen gewalttätig verhalten könnten". Daher sei "ausschließlich die Mitteilung an den russischen Grenzdienst mit der Maßgabe" erfolgt, dass im Einzelfall eine Einreiseverweigerung durch die dortigen Behörden geprüft werden könnte.

Die Betroffenen seien über Umwege nach Russland gereist, führt das Innenressort aus. Der Transfer von Namen und Geburtsdaten sei mit der Bedingung verknüpft worden, die Informationen "ausschließlich zur Gefahrenabwehr" zu verwenden. Es sei darum gegangen, "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit" abzuwehren und "Straftaten mit erheblicher Bedeutung" zu verhindern. Da Russland über eine Konvention des Europarates "völkerrechtlich zur Gewährleistung grundlegender Datenschutzgarantieren verpflichtet" sei, habe der Weitergabe rechtlich nichts entgegengestanden.

Der russische Grenzdienst habe die Betroffenen letztlich trotzdem einreisen und an den gebuchten Spielen teilnehmen lassen. Im Juli sei die Bundespolizei ferner darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Daten der Bundesbürger gelöscht worden seien.


Informationen nicht pauschal übermittelt

Zuvor stellte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) nach Regierungsangaben fest, dass Informationen aus der Hooligan-Datei nicht "pauschal präventiv" nach Russland übermittelt werden dürften. Im Einzelfall sei sicherzustellen, "dass bestimmte Anforderungen erfüllt sind". Diese Maßgabe soll laut dem Innenministerium im Vorfeld der Weltmeisterschaft über die ZIS auch den Ländern zur Verfügung gestellt worden. 2017 seien die Landesdatenschutzbeauftragten, die der Datei teils sehr kritisch gegenüberstehen, nicht einbezogen worden.

Generell könne die Bundespolizei auch weiterhin unter den genannten Bedingungen Informationen aus der umstrittenen Datei erheben und gegebenenfalls eine Ausreise untersagen, um "dadurch eine Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu verhindern", geht aus der Antwort hervor. Die Betroffenen müssten über einen Datentransfer an Drittstaaten nicht informiert werden.


Vorwurf der rechtswidrigen Datenweitergabe

Die Regierung schließt sich auch explizit nicht der Forderung der rot-rot-grünen Berliner Landeskoalition an, die Datei abzuschaffen. Mit der Datenbank könne die Polizei wichtige Anhaltspunkte gewinnen, um sach- und personengerecht Eingriffsmaßnahmen zu treffen. Dies sei vor dem Hintergrund des "grundsätzlich hohen Niveaus von Sicherheitsstörungen bei Fußballspielen auch weiterhin erforderlich". Derzeit sind 10.288 Personen in der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" erfasst und damit weniger als 2012, als darin über 13.000 Bürger gespeichert waren.

Schwere Vorwürfe in dem russischen Fall erhebt die grüne Bundestagsabgeordnete Monika Lazar gegen die Regierung: "Wichtige Schutzvorkehrungen, wie die vorherige Konsultation der Datenschutzbeauftragten, wurden nicht eingehalten", beklagt sie und spricht von einer "rechtswidrigen Datenweitergabe an ein autoritäres Regime". Dies zeige, "dass der Schutz von sensiblen Informationen über Fans auch im Vorfeld der WM durch die Bundesregierung kaum gewährleistet sein wird". Die Grünen fordern seit Längerem eine umfassende Reform der Hooligan-Datei, um eine "Stigmatisierung" von Fans zu beenden.

Autor:  Stefan Krempl

[Quelle: www.heise.de]