Gefährder im Block

Pressebericht, Junge Welt, 06.08.2018

Mehr als 10.000 Fußballfans sind in der Datei "Gewalttäter Sport" gespeichert – viele wegen Lappalien. - Unterstützung erhält die AG Fananwälte von Monika Lazar, sportpolitische Sprecherin und Obfrau der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sportausschuss des Deutschen Bundestags.

Falscher Ort, falscher Zeitpunkt – und schon ist man erfasst: Eine Polizeikontrolle beim Stadionbesuch des Lieblingsvereins kann ausreichen, um in der Datei "Gewalttäter Sport" (DGS) registriert zu werden. Eine Praxis, die Kritik hervorruft.

Vor der FIFA-Weltmeisterschaft kam über eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion heraus, dass 10.353 Personen (Stand 18. Juni) in der DGS erfasst sind. Und dass Daten von mindestens 37 gespeicherten Personen an russische Behörden weitergeleitet wurden. Mit Folgen für die Betroffenen: Verweigerung der Einreise und Entzug der Fan-ID trotz gültiger Eintrittskarte.

Die DGS gibt es seit 1994. Mitglieder der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren beschlossen die Datei zu schaffen, um als gewaltbereit eingestufte Fußballanhänger zentral zu erfassen. Diese Datei wird als sogenannte Verbunddatei beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt und von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) gespeist, die an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste der Polizei Nordrhein-Westfalen angegliedert ist. "Zweck der Datei 'Gewalttäter Sport' ist die Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten bei Sportveranstaltungen, insbesondere bei Fußballspielen." So steht es jedenfalls im Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom Februar 2016 zur Überprüfung der DGS.

Aber: Ist dieser Zweck erfüllt? Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte hat jüngst ermittelt, dass nur der Hälfte der in der DGS eingetragenen Personen Gewaltdelikte vorgeworfen wird; 15 Prozent haben etwa einen Platzverweis erhalten oder sollen gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben. Vor diesem Hintergrund wird wieder der Ruf nach einer grundlegenden Reform der Datei laut.

Angela Furmaniak, Gründungsmitglied der AG Fananwälte, sagte gegenüber jW: "Zunächst müssen die Vorfälle, die in der Datei erfasst werden, deutlich beschränkt werden: Zum Beispiel gehören Ingewahrsamnahmen, Personalienfeststellungen und Beleidigungen nicht in eine solche." Außerdem fordert sie eine Benachrichtigungspflicht in allen Bundesländern. Personen, die in der Datei geführt würden, müssten seitens der Behörden darüber informiert werden, damit sie gegebenenfalls rechtliche Mittel einlegen könnten. Bisher werden nur in Bremen und Rheinland-Pfalz Anhänger des Fußballsports über einen Eintrag in der DGS benachrichtigt.

Unterstützung erhält die AG Fananwälte von Monika Lazar, sportpolitische Sprecherin und Obfrau der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sportausschuss des Deutschen Bundestags. In der jetzigen Form sei die DGS alles andere als ein geeignetes Instrument zur Gewaltprävention für die Polizeibehörden, sagte Lazar gegenüber jW. Künstlich aufgebläht sei sie zudem. Auch wenn in den letzten vier Jahren mehr als 3.000 Datensätze aus der Datei entfernt worden sind, wie die Westfälische Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtete.

Das sieht Detlev Pilger, sportpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, auf jW-Nachfrage anders: "Bei der Datei 'Gewalttäter Sport' handelt es sich um ein wertvolles Instrument der Polizei zur Abwehr anlasstypischer Gefahren." Eberhard Gienger, sportpolitischer Sprecher der CDU-/CSU-Fraktion, sekundiert: "Diese Datei hat sich im Grundsatz bewährt." Gleichwohl gelte es, sie fortwährend zu evaluieren und zu verbessern, sagte der ehemalige Turnweltmeister am Reck Gienger gegenüber jW. Pilger plädiert für eine erweiterte Datei und regt die Aufnahme einer gesonderten Kategorie "rassistische und antisemitische Straftaten" an. Für ihn habe die Sicherheit in und um die Stadien oberste Priorität: Familien und friedliche Fans sollen Fußballspiele ungestört verfolgen können.

Anwältin Furmaniak stößt sich an der Deutungshoheit der Landespolizeien mit ihren "szenekundigen Beamten", die alleine entscheiden, wer in der Datei gespeichert und was daraus gelöscht wird. Keine unabhängige Instanz kontrolliert dieses Vorgehen. Und Lazar mahnt "eine saubere rechtsstaatliche Grundlage für eine solche Datei" an. Außerdem müssten Datensätze von Menschen, die keine Straftaten begangen haben, unverzüglich aus dem Register gelöscht werden – wie auch solche, bei denen eine Anklage fallengelassen oder eine Person freigesprochen wurde. "Das ist bisher nicht der Fall", so Lazar.

Stimmen sich Offizielle des deutschen Verbandsfußballs mit Dateikritikern ab? Bei Veranstaltungen zu Themen von Gewaltprävention im Fußballsport begegnen die Fananwälte gelegentlich Vertretern des Deutschen Fußballbundes und der Deutschen Fußballiga, sagt Furmaniak. Viele Berührungspunkte gebe es aber nicht. "Wir sehen unsere Aufgabe darin, uns mit den fanrechtspolitischen Auswirkungen des Handelns dieser Verbände kritisch auseinanderzusetzen und uns dazu zu äußern." Insofern seien sie Kontrahenten, keine Bündnispartner.

Die Grünenpolitikerin Lazar verweist auf einen weiteren Aspekt. In der aktuellen Form trage die Datei dazu bei, "das ohnehin teils schwierige Verhältnis von Fußballfans und Polizei weiter zu verschärfen." Und sie stellt klar: "Grund- und Bürgerrechte gelten auch für Fußballfans."


Autor:  Oliver Rast

[Quelle: www.jungewelt.de]