Die Abgeordnete, die zu dem Thema immer wieder Anfragen an die Bundesregierung stellt und auch diesmal Antwort erhielt, fordert die Bundesbeauftragte für den Datenschutz auf, zu dem Fall Stellung zu nehmen.
Der Deutschlandfunk berichtet dazu:
Demnach hat laut Bundesinnenministerium die deutsche Bundespolizei nach Einzelfallprüfungen personenbezogene Daten von bisher 30 Personen nach Russland weitergegeben. Es handelt sich nach Aussage des BMI um Personen, die in der sogenannten Datei "Gewalttäter Sport" erfasst sind. Die Personen seien nicht an der Einreise gehindert worden, sollen aber jetzt in Russland genau beobachtet werden.
Die sogenannte Hooligan-Datei ist dazu da, um gewaltbereite, bereits auffällig gewordene Sportfans zu erfassen. Sie umfasst mehr als 10.000 Personen. In die Liste aufgenommen werden dabei nicht nur verurteilte Straftäter und Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft. Zuweilen landen darin auch Menschen, bei denen die Polizei bloß am Rande von Sportereignissen die Personalien aufnahm. In der Datei sind bis zu 50 verschiedene Details und Merkmale einer Person eingetragen, von Kontaktdaten und Geburtsdatum bis zu Tattoos, dem gesprochenen Dialekt und der Schuhgröße. Wer auf der Liste landet, muss mit Intensivkontrollen an Flughäfen rechnen und wird aus Sicht von Fananwälten zu Unrecht stigmatisiert.
Autor: Alexander Fanta
[Quelle: netzpolitik.org]