Meinungsfreiheit schützen – Nazihetze verbieten

Pressemitteilung, 06.08.2009

Zur Bestätigung der Verbote der Vereine „Collegium Humanum“ und „Bauernhilfe“ gestern durch das Leipziger Bundesverwaltungsgericht erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:

 

Meinungsfreiheit ist ein äußerst hohes Gut. Dieses wertvolle Recht muss aber dort eingeschränkt werden, wo die Opfer des Nationalsozialismus und ihre Angehörigen verhöhnt und entwürdigt werden. Dies haben die verbotenen Vereine „Collegium Humanum“ und „Bauernhilfe“ immer wieder getan, indem sie systematisch den Holocaust leugneten und die Gräuel des Nationalsozialismus relativierten.

Bündnis 90/Die Grünen begrüßen deshalb, dass die Vereinsverbote vom Gericht bestätigt wurden. Das ist ein wichtiges öffentliches Signal gegen neonazistische und antisemitische Lügen und Hetzparolen.

Allerdings lösen Verbote nicht die grundlegenden Probleme mit dem Rechtsextremismus in Deutschland. Nazi-Organisationen sind nur der sichtbare Ausdruck rechtsextremer Einstellungen, die in der Bevölkerung häufig vorkommen. Deshalb muss stets die Prävention Vorrang behalten. Zivilgesellschaftliche Initiativen zur Stärkung der Demokratie müssen politisch breit unterstützt und angemessen dauerhaft gefördert werden.