Nazi-Parolen gesamtgesellschaftlich bekämpfen

Pressemitteilung, 14.08.2009

Zum Urteil des Bundesgerichtshofes, dass in Fremdsprachen übersetzte Nazi-Parolen nicht zwingend strafbar sind, erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:

Formaljuristisch ist das Urteil korrekt. Hier zeigt sich das grundlegende Problem mit Verboten: Gerichte können den Kampf gegen Nazi-Propaganda nicht gewinnen. Ein Vorwurf ist dem Gericht daher nicht zu machen.

In wechselnder Verpackung präsentieren Nazis ihre immer gleichen menschenverachtenden Parolen, meist knapp unterhalb der Grenze zum Strafbaren. Jedem ihrer Winkelzüge mit Gesetzesverschärfungen hinterher zu jagen, ist keine sinnvolle Strategie. Es zeugt vielmehr von der Hilflosigkeit der Gesetzgeber.

Gesetzgeber und Gerichte können klare Signale gegen Rechtsextremismus setzen. Mit Rassismus, Antisemitismus, Geschichtsklitterung und anderen Grundlagen nationalsozialistischen Denkens muss sich jedoch die gesamte Gesellschaft auseinandersetzen. Deshalb treten wir für mehr demokratische Bildung und Aufklärung ein.

Die Arbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen muss inhaltlich und finanziell ausreichend unterstützt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, mehr in die Demokratie zu investieren. Beratungsstrukturen gegen Rechtsextremismus müssen bundesweit gesichert werden, statt die Mittel für Ost und West gegeneinander auszuspielen. So ist beispielsweise das Erhalten der spezifischen Opferberatung in Ostdeutschland ebenso wichtig wie die Ausweitung solcher Angebote in Westdeutschland.