"Schuld zu gering" - Verfahren gegen Lazar wegen Aufruf zu Legida-Protest eingestellt

Pressebericht, mdr.de, 15.01.2016

Lazar hatte von einem erneuten Versuch einer sächsischen Staatsanwaltschaft gesprochen, Widerstand gegen Rechts zu kriminalisieren. Sie habe während der Pressekonferenz ein friedliches Vorgehen angemahnt, das sei leicht nachzuprüfen.

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen die Grünen-Bundestags-Abgeordnete Monika Lazar wegen der Aufforderung zu Straftaten eingestellt. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Leipzig sagte, bestehe nur eine geringe Schuld. Lazar hatte im Januar vergangenen Jahres an der Pressekonferenz des Bündnisses gegen Legida, "Leipzig nimmt Platz", teilgenommen. Damals hatte sie erklärt, dem Anti-Islam-Bündnis werde nicht der Leipziger Ring überlassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin wegen des Aufrufs zu Straftaten. Ein zweites Verfahren gegen die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel laufe noch, sagte der Sprecher.

"Der Leipziger Ring ist ein Symbol, das wir Legida nicht geben wollen"

Den beiden Politikerinnen wurde laut Mitteilungen der Staatsanwaltschaft konkret vorgeworfen, bei einer Pressekonferenz zur Verhinderung der Legida-Demo aufgefordert zu haben. Die Aussage, die Anlass zum Verfahren gegeben hatte, gibt Lazar auf ihrer Internetseite wider: "'Der Leipziger Ring ist ein Symbol, das wir Legida nicht geben wollen. Wir haben die Hoffnung, dass wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, dass Legida nicht laufen kann.'"

Was bedeutet "geringe Schuld"?

Lazar hatte von einem erneuten Versuch einer sächsischen Staatsanwaltschaft gesprochen, Widerstand gegen Rechts zu kriminalisieren. Sie habe während der Pressekonferenz ein friedliches Vorgehen angemahnt, das sei leicht nachzuprüfen. Im August hatte Monika Lazar die Einstellung des Verfahrens beantragt. Über die geringe Schuld äußerte Lazar: "Mein Eindruck ist, dass dies den kläglichen Versuch darstellt, die unsinnigen Ermittlungen gegen mich sowie die überlange Bearbeitungszeit nachträglich zu rechtfertigen und sich so weitere Peinlichkeiten zu ersparen." Welche geringe Schuld sie konkret trage, will Lazar nach eigener Aussage noch von der Staatsanwaltschaft erfragen.

Monika Lazar twitterte am Freitag: "Da ich keine Begründung bekommen und keine Schuld habe, werde ich von der Staatsanwaltschaft eine Begründung für Einstellung nach §153 fordern."


[Quelle: www.mdr.de/...verfahren-lazar-eingestellt] - TIPP: Beachten Sie die Kommentare!