Sensationelles Urteil im Landgericht: Kamal K. aus rassistischen Motiven von Neonazis ermordet, Haupttäter soll in Sicherungsverwahrung

Pressebericht, Leipziger Internet Zeitung, 08.07.2011

Im Prozess um den Tod des 19-jährigen Irakers Kamal K. fiel heute das Urteil. Die 1. Strafkammer verurteilte Haupttäter Marcus E. (33) wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu 13 Jahren Haft. Anschließend soll er in Sicherungsverwahrung.

Seinen Mitangeklagten Daniel K. (29) verurteilten die Richter wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren. Zuvor soll er in einer geschlossenen Entziehungsanstalt untergebracht werden, um sein Alkoholproblem zu lösen. Das Gericht hielt beiden Tätern zugute, dass sie zur Tatzeit erheblich alkoholisiert waren. "Eine verminderte Schuldfähigkeit könne bei beiden Angeklagten nicht ausgeschlossen werden", so der Vorsitzende Johann Jagenlauf...


Monika Lazar (MdB/B90/Die Grünen) "Urteil mit Signalwirkung"
Auch von der sächsischen Bundestagsabgeordneten Monika Lazar (Bündnis 90/Die Grünen) gab es umgehend eine Einschätzung des Urteils am heutigen Tage:

Auch wenn die Verurteilung von Marcus E. wegen Mordes das Opfer nicht wieder lebendig machen könne, so sei es nun wichtig, nach den Ursachen solcher Taten zu suchen und die Präventionsansätze zu verstärken.

„Dass der Haupttäter wegen Mordes und nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert nur wegen Totschlags verurteilt wurde, ist ein wichtiges Zeichen. Das Gericht hat es damit als erwiesen angesehen, dass der Haupttäter nicht nur ein aktives und ausgesprochen gewalttätiges Mitglied der Naziszene ist, sondern auch mit dieser Motivation zugestochen hat. Da viele Gerichte sehr vorsichtig mit der Zuordnung einer Straftat umgehen und somit viele Taten, die von Neonazis und anderen Menschenfeinden begangen werden, nicht als Straftaten mit einem fremdenfeindlichen Hintergrund eingestuft werden, hat gerade dieses Urteil Signalwirkung“, so Lazar zur Tragweite des Urteils aus ihrer Sicht.

Gerade im Umgang mit solchen Straftaten sei also eine intensive Schulung der Staatsanwaltschaft und Gerichte nötig, um den menschenfeindlichen Hintergrund der Tat entsprechend einordnen zu können. Dass die Staatsanwaltschaft zunächst nur auf Totschlag plädiert hatte, sei aus Sicht von Monika Lazar hingegen unverständlich.

„Da Kamal K. bereits der sechste Tote in Leipzig seit 1990 ist, der Opfer von Rechtsextremen wurde, unterstütze ich auch die Initiative, dass mit einem Gedenkstein im öffentlichen Raum aktiv an die Opfer in Leipzig gedacht werden sollte.“ ... [lesen]

Quelle: www.l-iz.de