INNERES. Auf Ablehnung in den anderen Fraktionen stößt Die Linke mit der Forderung, Bundestag und Bundesregierung sollten einen Beitritt zum NPD-Verbotsantrag des Bundesrates prüfen. Dies wurde vergangene Woche in der ersten Bundestagsdebatte über einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (18/7040) deutlich. Darin verwies Frank Tempel (Linke) auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das Verfahren gegen die NPD zu eröffnen, die "für fast alle Menschen" für Ausländerhass und Fremdenfeindlichkeit stehe.
Gerade mit Blick auf die derzeitige Lage, in der Gewalt gegen Flüchtlinge zu den aktuellsten Problemen des Landes gehöre, solle man prüfen, dem Verbotsverfahren beizutreten "und so ein gemeinsames Agieren von Bund und Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen". Thorsten Hoffmann (CDU) entgegnete, die Eröffnung des Verbotsverfahrens zeige, dass das Gericht dem Antrag der Länder Chancen einräumt. Das bedeute auch, dass man keinen Beschluss des Bundestages brauche. "Das Verfahren läuft. Jetzt wird es endlich eng für die NPD", fügte er hinzu. Uli Grötsch (SPD) betonte, er hätte sich "gewünscht, dass alle antragsberechtigten Verfassungsorgane mit einer Stimme sprechen". Würde man den Linken-Antrag aber jetzt so beschließen, verzögere man das nun eröffnete Verfahren, was seine Fraktion nicht wollte.
Monika Lazar (Grüne) sagte, sie könne "nicht erkennen, was es an Gewinn bringen sollte, wenn Bundesregierung oder Bundestag dem Verbotsantrag nun nachträglich beitreten würden". Das Gericht wäre damit "gewiss nicht zu beeindrucken", argumentierte Lazar. sto