Die Rentnerin Ruth K. aus dem sächsischen Döbeln wird - aller Voraussicht nach - das 84. von der Bundesregierung offiziell anerkannte Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland seit 1990 sein. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) teilte diese Woche der Leipziger Linken-Landtagsabgeordneten Juliane Nagel mit, der Fall sei dem Bundeskriminalamt als "politisch rechtsmotivierte Straftat" gemeldet worden.
Ruth K. war infolge eines Brandanschlags am 1. März 2017 in einem Mehrfamilienhaus in Döbeln gestorben - der Anschlag mit dem Motiv "Ausländerhass" galt eigentlich einem im Haus lebenden Iraner, doch die zum Todeszeitpunkt 85-Jährige konnte sich nicht mehr rechtzeitig aus den Flammen retten. Eineinhalb Jahre lang hatten die Polizeibehörden mit der Einstufung als Todesopfer rechter Gewalt gezögert. Die Diskrepanz erkläre sich damit, dass der ausländerfeindliche Tathintergrund "nicht im Zuge der polizeilichen Ermittlungen, sondern erst im Rahmen der Hauptverhandlung zu Tage getreten" sei, erklärte Wöller. Die tatverdächtige Gisela B., die schon vor März 2017 drei weitere Brände in dem Döbelner Wohnhaus gelegt hatte, war schlussendlich im März 2018 zu neun Jahren Haft verurteilt worden.
Laut "Zeit Online" und Tagesspiegel mindestens 169 Opfer rechter Gewalt
Und doch: Es gibt nach wie vor erhebliche Abweichungen zwischen der offiziellen Statistik des Bundeskriminalamtes und den Landzeitrecherchen von Tagesspiegel und "Zeit Online" zu den Todesopfern rechter Gewalt. Zuletzt hatte die Bundesregierung im Juni von "76 vollendeten rechts motivierten Tötungsdelikten mit 83 Todesopfern seit 1990" gesprochen. Laut Tagesspiegel und "Zeit Online" wurden seit 1990 mindestens 169 Menschen von extrem Rechten getötet.
Eva Högl, SPD: Genaue Zahlen unbedingt erforderlich
Den Fall Döbeln nahmen jetzt Innenpolitiker von SPD, Linkspartei und Grünen aus Bundestag und Landtagen zum Anlass, erneut eine Nachbesserung zu fordern. Eva Högl, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagte dem Tagesspiegel: "Genaue Zahlen zum Rechtsextremismus und zu Opfern rechter Gewalt sind unbedingt erforderlich. Es ist nicht zu begründen und zu rechtfertigen, dass es noch immer eine Differenz gibt zwischen den offiziellen Zahlen und denjenigen, die seit Jahren von engagierten Journalistinnen und Journalisten recherchiert werden."
Nicht erst seit dem NSU fordere die SPD, alle ungeklärten Todesfälle konsequent aufzuklären, auch alte Fälle erneut zu untersuchen und die Statistiken zu korrigieren. "Rechtsextremismus ist eine ernste Gefahr für unsere Demokratie und muss mit allen Mitteln und Möglichkeiten und auf der Basis korrekter Zahlen konsequent bekämpft werden", sagte Högl.
Linke fordert unabhängige Überprüfung
Die sächsische Linken-Politikerin Juliane Nagel sagte, es sei ein "wichtiges Signal, dass der Tod von Ruth K. auf Basis des Urteils als rechtsmotiviertes Tötungsdelikt vom sächsischen Innenministerium offiziell anerkannt wird". Damit werde auch ein Ausschnitt der "erschreckenden Dimension rassistischer Gewalt in Sachsen" sichtbarer, die sich auch in den jüngsten Befragungen der Leipziger Autoritarismus-Studie widerspiegele. "Zumindest in diesem Fall lässt sich jetzt nichts mehr verharmlosen."
Nagel fordert, dass die Staatsregierung dem Beispiel anderer Ost-Bundesländer wie Berlin und Brandenburg folgen solle und weitere rechte Tötungsdelikte seit 1990 einer unabhängigen Überprüfung unterzieht. "Allein in Leipzig zählen Initiativen und Journalisten sieben rechts motivierte Morde und drei Verdachtsfälle, offiziell anerkannt sind in Sachsen aber lediglich elf Fälle", betont Nagel.
Grünen-Politikerin Lazar: Affront gegen die Toten
Verharmlost wird - glaubt auch die sächsische Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar, Rechtsextremismus-Expertin ihrer Fraktion. Sie sagte dem Tagesspiegel: "Seit rund 30 Jahren morden rechte Gewalttäter in Deutschland. Und der Umgang der Bundesregierung damit ist so dilettantisch wie beim NSU-Komplex. Da wird geleugnet, getrickst und verharmlost - nur um die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt klein zu rechnen." Lazar spricht von einem "Affront gegen die Toten und ihre Angehörigen" und einer "systematischen Verharmlosung rechter Gewalt und rechten Terrorismus in Deutschland". Die Politikerin meint, diese sei auch politisch und aus polizeilicher Sicht "grundfalsch, weil nur aufgrund eines soliden und ehrlichen Lagebildes eine präzise Bekämpfung rechter Gewalt möglich ist".
Die Grünen-Politikerin sagt weiter: "Seit dem Jahr 2012 führen deutsche Sicherheitsbehörden unter Leitung des Bundeskriminalamts eine Prüfung bislang unaufgeklärter - mutmaßlich rechter - Todesfälle durch. Bis heute ohne Ergebnis. Damit hat die Bundesregierung diese Altfallprüfung rechter Morde sehenden Auges an die Wand gefahren. Ich frage mich: Wie kann das angehen?"
"Endlich die Kritik der Opferberatungen ernst nehmen"
Ähnlich sieht das auch die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner aus Thüringen. Die Innenpolitikerin fordert, das Bundesinnenministerium müsse endlich die Kritik der Opferberatungen ernst nehmen und eine Nachprüfung zu den niedrigen Fallzahlen beim BKA veranlassen. "Der Verweis auf die Zuständigkeit der Landeskriminalämter darf nicht länger als Legitimation zum Nichtstun dienen. Es braucht auf Dauer eine unabhängige Kommission, die Tötungsdelikte auf mögliche rassistische Motive hin untersucht."
Antrag in Thüringen
Eines der Bundesländer, das auf die Recherchen von Tagesspiegel und "Zeit Online" inzwischen reagiert hat, ist Thüringen. Der Landtag in Erfurt wird voraussichtlich im Dezember über einen Antrag der Regierungsfraktionen abstimmen, laut dem unabhängige Wissenschaftler die Altfälle rechter Gewalt in Thüringen seit 1990 untersuchen sollen. "Wir hoffen auf eine breite Mehrheit", sagt die Linken-Abgeordnete Katharina König-Preuss, die den Antrag gemeinsam mit Innenpolitikerinnen der beiden anderen Regierungsfraktionen SPD und Grüne auf den Weg gebracht hatte. "Auch aus der Arbeit der NSU-Untersuchungsausschüsse haben wir diverse Hinweise auf bislang nicht bekannte Verdachtsfälle tödlicher rechter Gewalt, die in die wissenschaftliche Überprüfung miteinbezogen werden sollen", sagt König-Preuss. Dazu gehöre auch der so genannte "Satanistenmord" an dem 15-jährigen Sandro Beyer in Sondershausen 1993 durch bekennende Neonazis.
Besseres Meldesystem notwendig
Professor Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum sagte dem Tagesspiegel: "Wir müssen davon ausgehen, dass die Diskrepanz zwischen der Zahl von 83 offiziell durch die Bundesregierung anerkannten Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 und den von den Journalisten recherchierten 169 Fällen ohne die Langzeitdokumentation von Tagesspiegel und ,Zeit online' und die damit verbundene öffentliche und mediale Aufmerksamkeit noch viel größer ausfallen würde." In Nordrhein-Westfalen beispielsweise habe die Landesregierung bislang weniger als die Hälfte der bekannten 24 Todesopfer rechter und rassistischer Gewalt anerkannt". Eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung der Fälle sei "nicht nur im Osten dringend geboten".
Auch mit Blick auf die Begründung der sächsischen Landesregierung für die späte Anerkennung von Ruth K. aus Döbeln betont Singelnstein: "Wir brauchen bei rechtsextrem motivierten Tötungsdelikten dringend ein besseres Meldesystem zwischen Länderpolizeien, Justiz und BKA".
Diese Leerstelle hätte schon der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages kritisiert, "seitdem ist aber praktisch nichts geschehen". In Nordrhein-Westfalen kämen nun einige aktuelle Verdachtsfälle vor die Gerichte - eine weitere Gelegenheit, den Verdacht auf eine rassistische Tatmotivation zu klären.
Autor*innen: Heike Kleffner, Matthias Meisner
[Quelle: www.tagesspiegel.de ]