Nach der NSU-Mordserie haben Bundesinnenministerium und BKA ihre Akten noch einmal überprüft. Die Liste liegt nun vor: Vor allem Brandenburg meldet neue Verdachtsfälle. Das weckt bei den Grünen Misstrauen
von Stefan Braun
Berlin - Michael B., ein Rechtsradikaler aus Dortmund, gerät am 14. Juni 2000 in eine Polizeikontrolle. Weil er sich nicht kontrollieren lassen möchte, schießt er auf die beiden Polizisten. Ein Beamter stirbt, eine zweite Beamtin bleibt schwerverletzt zurück, als B. flieht. Wenig später erschießt er zwei weitere Polizisten, bevor er sich selbst hinrichtet. Hat er aus Wut getötet? Aus Angst? Oder weil er depressiv war, wie es später in Polizeikreisen heißen wird? Oder hat der Rechtsradikale Michael B. so menschenverachtend reagiert, weil er Polizisten hasste und sich dem "Schweinestaat" nicht ergeben wollte?
Bis heute ist diese Frage nicht abschließend geklärt. In der Polizeistatistik hingegen ist das Urteil eindeutig. Denn dort wird der Dreifachmord nicht als Tat eines Rechtsradikalen gespeichert... [lesen]