Doping-Opfer: Antragsfrist wird um ein Jahr verlängert

Pressebericht, leichtathletik.de, 22.09.2018

Die Antragsfrist für Doping-Geschädigte im DDR-Sport auf finanzielle Unterstützung wird um ein Jahr bis Ende Dezember 2019 verlängert, so die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Monika Lazar.

Die Antragsfrist für Doping-Geschädigte im DDR-Sport auf finanzielle Unterstützung wird um ein Jahr bis Ende Dezember 2019 verlängert. Dies vermeldet die "FAZ" in ihrer Samstagausgabe.

Die Bundesregierung habe dementsprechend auf eine kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Monika Lazar geantwortet. Mit der Verlängerung soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Doping-Opfer fristgerecht ihre Anträge stellen können. Die Antragsfrist des zweiten Doping-Opfer-Hilfegesetzes wird damit zum zweiten Mal verlängert werden.

Im Rahmen des zweiten Gesetzes, das ursprünglich Mitte 2017 auslaufen sollte, erwartet die Regierung laut „FAZ“ tausend Antragsteller und hat 10,5 Millionen Euro bereitgestellt. Bislang sind knapp 600 Anträge positiv beschieden worden, weitere gut 170 Anträge sind in Bearbeitung. sid

[Quelle: www.leichtathletik.de]