Entschädigung gewährt : Knapp zehn Millionen Euro für 930 Doping-Opfer

Pressebericht, Frankfurter Allgemeine, 07.11.2019

930 Anträge auf Entschädigung nach dem zweiten Doping-Opfer-Hilfegesetz in Höhe von 10.500 Euro sind bis Ende Oktober positiv beschieden worden. Das entspricht einer Leistung von 9,765 Millionen Euro.

930 Anträge auf Entschädigung nach dem zweiten Doping-Opfer-Hilfegesetz (DOHG) in Höhe von 10.500 Euro sind bis Ende Oktober positiv beschieden worden. Das entspricht einer Leistung von 9,765 Millionen Euro. Weitere 291 sind in Bearbeitung. 93 Anträge hat das Bundesverwaltungsamt abgelehnt. Bis Ende des Jahres werden noch 120 Anträge erwartet. Dies hat das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen/Bündnis 90 mitgeteilt. Von 57 Anträgen von Geschädigten in zweiter Generation wurde ein einziger positiv beschieden. 46 wurden abgelehnt, zehn sind in Bearbeitung.

Eine weitere Verlängerung der Frist sei nicht vorgesehen, teilt der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) mit. Das staatliche Doping im DDR-Leistungssport sei Anfang der 1990er Jahre umfassend öffentlich dargestellt worden. Der Doping-Opfer-Hilfe e. V. wurde 1999 gegründet. Doping-Opfer hatten seit 2002 Gelegenheit, staatliche finanzielle Hilfe zu beantragen. Das DOHG2 habe nun weitere vier Jahre Zeit gegeben, sich zu melden.

Die Abgeordnete Monika Lazar, Sprecherin für Sportpolitik in der Fraktion der Grünen, fordert die Verlängerung des Gesetzes um ein weiteres Jahr. Im kommenden Jahr solle eine Studie zu Langzeitschäden des DDR-Zwangsdopingsystems veröffentlicht werden; dies lasse weitere Anträge erwarten, sagte sie. Allen Opfern des DDR-Staatsdoping-Systems sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen.

Derweil wurde bekannt: Die Computer-Daten, welche die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) aus Moskau erhalten hat, sind manipuliert. Das hat am Donnerstag der britische Jurist Jonathan Taylor dem Gründungsrat der Wada in Kattowitz mitgeteilt; Experten der Wada und aus Russland sowie die Ermittlungsabteilung der Wada seien aufgefordert, festzustellen, wie dies geschehen sei.

Auf Basis ihrer Berichte wird Taylor, Vorsitzender des unabhängigen Code-Compliance-Comitee, dem Exekutivkomitee der Wada empfehlen, ob die Russische Anti-Doping-Agentur Rusada ausgeschlossen werden solle; die Folge könnte der Ausschluss Russlands von den Olympischen Spielen 2020 sein. Der russische Sportminister Pawel Kolobkow hatte sich zuvor entgegengesetzt positioniert. "Unsere Experten sagen, dass nichts gelöscht worden ist. Die Manipulationen (...) gab es nicht", sagte Kolobkow am Donnerstag der Nachrichtenagentur Interfax. Er machte "technische Probleme" verantwortlich.

Autor: Michael Reinsch, Kattowitz

[Quelle: www.faz.net]