Sportausschuss des Deutschen Bundestages: Breite Zustimmung für Kronzeugenregelung

Pressebericht, deutschlandfunk.de, 03.04.2019

Geht es nach der Mehrheit der deutschen Sportpolitiker, soll das Anti-Doping-Gesetz demnächst um eine Kronzeugenregelung erweitert werden. Das war der Tenor nach der Sitzung des Bundestagssportausschusses, die sich mit dem Dopingskandal und den Geschehnissen von Seefeld und Erfurt befasste. - Monika Lazar: Grüne sehen keinen akuten Handlungsbedarf.

Der für den Sport zuständige parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, kündigte an, die Gespräche mit dem Bundesjustizministerium zu intensivieren: "Mir geht es vor allem darum, dieses perfide und oft weit verzweigte Netzwerk um den Sportler, um die dopenden Sportler herum schneller aufdecken zu können. Dafür wäre aus meiner Sicht eine spezifische Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz durchaus sinnvoll."

Unterstützung bekommt Mayer auch vom Deutschen Olympischen Sportbund. Der hatte sich lange gegen das 2015 in Kraft tretende Anti-Doping-Gesetz gewehrt. DOSB-Präsident Alfons Hörmann bekräftigt nun:

"Dass es keine bessere Möglichkeit gibt, Betrüger im Kreis der Athleten insbesondere aber auch im Umfeld oder auch die Hintermänner aufzudecken, wenn nicht von irgendwoher der konkrete Hinweis kommt."

Bundesjustizministerium bleibt skeptisch


Skeptischer ist man hingegen beim Bundesjustizministerium. Dort will man erst die Evaluierung des derzeitigen Gesetzes abwarten, die soll spätestens bis Ende nächsten Jahres erfolgen. Und auch die Grünen sehen keinen akuten Handlungsbedarf, so Monika Lazar.

"Wir sind in unserer Skepsis bezüglich einer spezifischen Kronzeugenregelung für die Sportpolitik eher bestärkt worden. Denn für die allgemeine, schwere  organisierte Kriminalität gibt es sie ja. Deshalb sehen wir da erst einmal keine Änderung unserer Position."

Andre Hahn von der Linken geht die Kronzeugenregelung hingegen nicht weit genug.

"Wir werden aber künftig Informationen brauchen zum Beispiel von Athleten, zum Beispiel von Trainern, die etwas mitbekommen. Die aber sich selbst gar nicht strafbar gemacht haben. Die müssen aber auch geschützt werden. Die müssen einen Whistleblower-Schutz bekommen. Deren Namen muss man geheim halten können und trotzdem die Ermittlungen aufnehmen. Da ist bis jetzt gar nichts geregelt und das hat mir gefehlt."

Unterstützung erhielt Hahn von den Athletenvertretern.


Autor: Robert Kempe


[Quelle: www.deutschlandfunk.de]