Das Bundesinnenministerium (BMI) will die Einrichtung externer Stellen, an die sich Whistleblower mit Hinweisen wenden können, zur Voraussetzung für die Bundesförderung an die Sportverbände machen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, die der ARD-Dopingredaktion vorliegt.
"Wesentlicher Beitrag zur Wahrung der Integrität des Sports"
An diese Stellen sollten demnach "Hinweise z.B. auf Verstöße gegen Good-Governance-Regularien anonym und unter Wahrung der Vertraulichkeit übermittelt werden können.“ Whistleblowern käme im Spitzensport "erhebliche Bedeutung zu, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Integrität des Sports leisten“. Als Erstes führt die Bundesregierung dabei das Vorgehen gegen Dopingverstöße an, aber auch Problembereiche wie Wettbewerbsmanipulation, Korruption und sexualisierte Gewalt.
Einen Zeitpunkt für die Verpflichtung nannte die Bundesregierung nicht. Sollte das Vorhaben bald umgesetzt werden, dürfte das einige Verbände womöglich in Schwierigkeiten bringen: Entsprechende externe Einrichtungen sind der Regierung der Auskunft zufolge bis jetzt nur beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als Dachverband, dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV), sowie der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) bekannt.
"Schnellstmöglich aktiv werden"
Eine Aufstellung der Maßnahmen zum Schutz von Whistleblowern durch die olympischen Spitzenverbände führt die Bundesregierung bis jetzt allerdings auch nicht. Auch zu den nicht-olympischen Spitzenverbänden und den Landessportbünden liegen der Antwort zufolge keine Erkenntnisse vor.
Monika Lazar, Sprecherin für Sportpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sieht hier schnellen Handlungsbedarf: "Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber im Sport gehen oft ein hohes persönliches Risiko ein. Sport und Politik müssen diese besser schützen. Die Bundesregierung und der DOSB sollten schnellstmöglich aktiv werden und einen Gesamtbericht über externe Ombudsstellen im Sport veröffentlichen.“ Geld für Sportverbände aus öffentlicher Hand könne es zukünftig nur noch geben, wenn diese externe Ombudsstellen einrichteten, sagt Lazar. „Hier sollte im Rahmen der Spitzensportreform nachgebessert werden.“
Auch zu den großen Problemlagen des Sports, bei denen Whistleblower helfen sollen, weiß die Bundesregierung bislang offenbar nur wenig. Zur Anzahl der Straftaten im Kontext sexualisierter Gewalt im deutschen Spitzensport gibt sie etwa an, keine "belastbaren Aussagen“ machen zu können. Auch zum Ausmaß von Rassismus, Diskriminierung und Homophobie im Spitzensport lägen "keine belastbaren Erkenntnisse" vor. Das Gleiche gilt für Korruption und den wirtschaftlichen Schaden durch Spielmanipulation / Sportwettbetrug ("keine belastbaren Erkenntnisse“ bzw. "seriöse Bezifferung nicht möglich“).
Seit 2013 sind der Bundesregierung der Anfrage zufolge über das Bundeskriminalamt (BKA) in lediglich drei Fällen Hinweise von Whistleblowern im Sport bekannt geworden. Zu Zahlen bei der Strafverfolgung durch die Länder und zur sportrechtlichen Sanktionierung durch Sportverbände oder Wettbewerbsveranstalter macht die Bundesregierung keine Angaben. Auch zur Art der gemeldeten Sachverhalte beim BKA nennt sie keine Details.
Keine Hinweise auf Verstöße im BMI
Bei der NADA seien seit 2015 bis Ende 2018 insgesamt 127 Hinweise zu Dopingvergehen abgegeben worden. Eine Ombudsperson, gegen Korruption beim Bundesinnenministerium für Sport zuständig, hat seit 2013 laut der Antwort keine Hinweise auf Verstöße im Sport erhalten.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit die Aufnahme einer Kronzeugenregelung in das Anti-Doping-Gesetz. Bei der Verabschiedung des Gesetzes 2015 hatte sie diese noch nicht für notwendig gehalten: Das Strafgesetzbuch sieht eine solche Regelung im Falle der organisierten Kriminalität bereits vor, was auch bei Dopingfällen gelten könnte. Das Problem: Der mögliche Straferlass winkt damit momentan nur den Drahtziehern, nicht aber geständigen Sportlern am Ende der Doping-Kette. Das könnte sich nun ändern.
Whistleblower können im Sport bis jetzt nur nach Einzelfallprüfung nach dem Zeugenschutzgesetz in den Zeugenschutz aufgenommen werden. Das Anti-Doping-Gesetz ermöglicht seit 2015 eine Strafverfolgung von Selbstdoping, aber auch der Herstellung, dem Verkauf und der Verschreibung von Doping-Präparaten in Deutschland. Bisher hat das Gesetz bis auf wenige Ausnahmen – wie jüngst bei dem Fall des Thüringer Arztes Mark Schmidt in der "Operation Aderlass" – vor allem im Freizeit- und Breitensport zu Ermittlungserfolgen geführt.
Autoren: Anne Armbrecht, Hajo Seppelt
[Quelle: www.sportschau.de]