Deutschland: Gesetz zum "Dritten Geschlecht" könnte verfassungswidrig sein

Pressebericht, ggg.at, 03.10.2018

Juristen warnen: Entwurf des Innenministeriums entspricht nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts

Das vom deutschen Innenminister Horst Seehofer auf den Weg gebrachte Gesetz für eine dritte Geschlechtsoption auf amtlichen Dokumenten könnte verfassungswidrig sein, warnen Juristen. Sie schließen sich damit der Kritik von LGBTI-Aktivisten an.

Verfassungsgericht fordert Neuregelung, doch das Innenministerium setzt diese nur sehr sparsam um

Mit dem Gesetzesentwurf zum Intersexuellenrecht hat die Regierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Dieses hat im letzten Jahr das Grundrecht, als Mitglied eines dritten Geschlechts anerkannt zu werden, bestätigt und die Regierung beauftragt, die dementsprechend anzupassen.

Der so geplante Geschlechtseintrag "divers" steht allerdings nicht allen Menschen offen, sondern nur jenen mit Menschen mit "Variationen der Geschlechtsentwicklung", wenn diese durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden kann. Das widerspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, warnte bereits im August der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD).

Juristen warnen: Verpflichtendes Gutachten widerspricht dem Urteil des Höchstgerichts

Diese Meinung teilen auch Juristen: Die "Zwangsbegutachtung" widerspreche dem geschlechtlichen Selbstbestimmungsrecht, kritisierte etwa die Frankfurter Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold, berichtet die Fachzeitschrift Legal Tribune Online.

Die Bonner Familienrechtlerin Susanne Lilian Gössl wies in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf darauf hin, dass Länder wie Dänemark, Belgien oder Portugal bei der amtlichen Änderung des Geschlechts bereits auf ein derartiges Gutachten verzichten würden.

Auch einigen Bundesländern geht das Gesetz nicht weit genug

Nun wollen auch die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen und Baden-Württemberg den Gesetzesentwurf der Bundesregierung abändern und so das geschlechtliche Selbstbestimmungsrecht von trans- und intersexuellen Menschen stärken.

Die Länder kritisieren die Bundesregierung, weil sie in ihrem Gesetzentwurf "einen Teil der intersexuellen Menschen sowie alle weiteren Menschen, die sich nicht der binären Geschlechterkonstellation zuordnen (z.B. transgeschlechtliche Menschen), von der Möglichkeit des neuen Geschlechtseintrags ‚divers‘ ausschließt".

Statt einem Gutachten soll eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Standesamt ausreichend sein, so die Bundesländer in ihrem Antrag, der am Dienstag im Familienausschuss des Bundesrates behandelt wurde. Ob der Änderungsantrag eine Mehrheit in der Länderkammer bekommt, bleibt abzuwarten.

Kritik an dem Gesetz aus dem Seehofer-Ministerium kommt auch von den Grünen

Auch die Grünen werfen der Bundesregierung vor, mit ihrem Gesetzesentwurf die Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen fortzuschreiben. Bei der Änderung des Personenstandes solle nicht länger ein ärztliches Attest erforderlich sein, erklärten die Abgeordneten Sven Lehmann und Monika Lazar: „Das muss eine selbstbestimmte Entscheidung werden, die allen offen steht.“

Außerdem dürfe es keine "geschlechtszuweisenden Operationen und Hormonbehandlungen an wehrlosen Säuglingen ohne medizinische Notwendigkeit" mehr geben, so die Grünen.

Die SPD will eine umfassende Änderung des Personenstandsgesetzes

Ähnlich äußerte sich auch die SPD, die mit Seehofers CSU und der CDU in einer Koalition ist. Sie sieht das Gesetz nur als ersten Schritt. Justizministerin Katharina Barley erklärte, es sei "überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren".

Die Zeit für eine rechtlich sichere Neuordnung eilt: Um der vom Höchstgericht geforderten Umsetzungsfrist bis Ende des Jahres zu genügen, sollte die Änderung im Personenstandsrecht noch im November im Bundestag beschlossen werden.

Autor:  Andreas Markus

[Quelle: www.ggg.at]