Zum Gesetzentwurf für eine Dritte Option beim Geschlechtseintrag, den das Bundeskabinett heute auf den Weg gebracht hat, erklären Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik, und Monika Lazar MdB:
Dieser Gesetzentwurf ist ein Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung, er ist ambitionslos und bevormundend. Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes zur Einführung einer dritten Option beim Geschlechtseintrag war eine große Chance. Das Urteil hat den Weg eröffnet, endlich ein Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg zu bringen, das trans- und intergeschlechtliche Menschen nicht länger pathologisiert, sondern ihre Würde und Rechte stärkt. Die Bundesregierung aber schreibt die Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen fort.
Wieso sollte man bei der Änderung des Personenstandes ein ärztliches Attest vorlegen? Das muss eine selbstbestimmte Entscheidung werden, die allen offen steht. Wieso gibt es auch weiterhin geschlechtszuweisende Operationen und Hormonbehandlungen an wehrlosen Säuglingen ohne medizinische Notwendigkeit? Das muss verboten werden. Wieso nutzt die Bundesregierung nicht das Urteil für eine Überwindung des menschenunwürdigen Transsexuellengesetzes? Wir brauchen einfache, selbstbestimmte Verfahren zum Geschlechtseintrag und zur Änderung des Vornamens ohne psychologische Zwangsgutachten.
Die Bundesregierung zeigt mit ihrem Gesetzentwurf, wie wenig Verständnis sie von geschlechtlicher Vielfalt hat. Dabei gibt es seit Jahren eine breite Expertise aus der Verbändelandschaft sowie Gesetzentwürfe wie den des Deutschen Insituts für Menschenrechte. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir Grüne werden im parlamentarischen Verfahren auf deutliche Korrekturen drängen. Wir laden für den 28. September zu einem Fachgespräch in den Bundestag ein, um gemeinsam progressive Ideen zu Geschlecht und Vielfalt zu diskutieren.