Die Klausel stellt Initiativen nicht nur unter einen Generalverdacht, sondern auch vor unüberwindliche praktische Hürden. Denn sie müssen per Unterschrift versichern, auf eigene Verantwortung dafür zu sorgen, dass Organisationen und Referenten, mit denen sie kooperieren, sich den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Eine solche Kontrolle wäre jedoch kaum durchführbar und würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Initiativen verursachen.
Die geforderte Prüfung der Verfassungstreue von Partnern widerspricht laut Battis sowohl dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch dem Bestimmtheitsgebot. Es werde aus dem Text weder klar, wann jemand als "Partner" zu werten sei, noch welche Mittel der Überprüfung angewendet werden sollten oder bei welchem Verdachtsgrad ein potenzieller Partner abzulehnen wäre. Auch fehlen Angaben zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes. Darüber hinaus sieht Battis die grundgesetzliche Gleichheit aller vor dem Gesetz gefährdet, wenn Fördermittel nur an diejenigen ausgereicht würden, welche die Klausel unterzeichnen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, Fördermittel unabhängig von der vorliegenden "Extremismusklausel" auszureichen. Ein Bekenntnis zur eigenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist unproblematisch, die "Gesinnungsschnüffelei" gegenüber Partnern jedoch nicht. Von der rechtlichen Unzulässigkeit abgesehen untergräbt dieses Ansinnen auch das für die Zusammenarbeit notwendige Vertrauen.
Anti-Nazi-Initiativen wollen menschengruppenfeindliche Haltungen zurückdrängen, Kommunen beraten und den Opfern von Rechtsextremen helfen. Bei diesem Engagement "extremistische Ziele" zu unterstellen, ist unangemessen. Vielmehr haben sie für ihr couragiertes Handeln vor Ort den vollen Rückhalt von Politik und Gesellschaft verdient.