Zur aktuellen Debatte im Sport- sowie im Haushaltsausschuss über die Aufstockung der DDR-Dopingberatungsstelle beim Bund erklären Monika Lazar, Obfrau im Sportausschuss, und Anja Hajduk, Berichterstatterin im Haushaltsausschuss:
Immer mehr Opfer des staatlichen DDR-Zwangsdopings melden sich in der vom Bund geförderten Beratungsstelle des „Doping-Opfer-Hilfe e.V.“. Die bisherige Förderung in Höhe von 30.000 Euro reicht bei Weitem nicht aus, um die Doping Opfer adäquat zu beraten. Wir fordern daher eine Aufstockung auf 200 000 Euro in den Haushaltsverhandlungen.
Darüber hinaus fordern wir Entschädigungszahlungen für Opfer, die nachweislich minderjährig gedopt wurden. Für alle Betroffenen muss eine adäquate Beratung und Vorprüfung ihres Anliegens sichergestellt werden. Deshalb fordern wir eine adäquate finanzielle Ausstattung der Beratungsstelle in den Haushaltsberatungen zum Etat des Innenministeriums.
Allein seit 2013 wendeten sich mehr als 700 Menschen, die Opfer des Zwangsdopings geworden sind, an die Beratungsstelle. Sie leiden aufgrund der hormonellen und steroiden Dauerbehandlung unter Knochen- und Gelenkschäden, Krebs, Depressionen, sie erlitten Fehlgeburten oder haben andere, teils gravierende Spätfolgen. 25 Jahre nach der Wiedervereinigung klaffen weiterhin tiefe Wunden in der deutsch-deutschen Geschichte – auch im Sport. In der DDR wurden minderjährige Sportlerinnen und Sportler seit Anfang der 1970er Jahre systematisch und auf Geheiß des Staates gedopt. Oftmals geschah die Verabreichung des Anabolikums Oralturinabol und anderer Mittel ohne das Wissen der Betroffenen. Die Ahnung, dass damals etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, hatten viele seit Jahren und Jahrzenten. Jetzt finden immer mehr Betroffene den Mut, sich zu melden und ihre Geschichten zu erzählen, Hilfe einzufordern. Das muss auch seitens des Bundes gewürdigt werden.