Zu Meldungen, wonach die sogenannte Extremismusklausel "abgeschafft" sei, erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:
Die Verdachtskultur gegen die Zivilgesellschaft hat eine neue Form erhalten. Was bisher als "Extremismusklausel" Initiativen zur Gesinnungsschnüffelei nötigte, nennt sich nun "Begleitschreiben". Als solches ist es bindender Bestandteil des Zuwendungsbescheids und stellt auch in Zukunft Kriterien auf, die einem "Gesinnungstest" gleichkommen. Auch wenn die geförderten Träger selbst keine Klausel mehr unterzeichnen müssen, was sicher ein Teilerfolg des zivilgesellschaftlichen Engagements und für die Initiativen eine Erleichterung ist, bleiben sie dennoch weiterhin mit denselben Anforderungen konfrontiert. Bei genauem Hinsehen wird klar: Auch nach ihrer "Abschaffung" lebt der Geist der Klausel weiter.
Ministerin Schwesig hat sich zwar bemüht, die Extremismusklausel abzuschaffen. Ihr begrüßenswerter Vorstoß führte aber leider faktisch zu keiner inhaltlichen Verbesserung. Letztlich wurde sie vom Koalitionspartner über den Tisch gezogen und wir finden es bitter, dass dies nun den Projektträgern auch noch als Erfolg verkauft werden soll. Respekt sieht anders aus.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Arbeit der Zivilgesellschaft zur Stärkung unserer Demokratie endlich rückhaltlos anzuerkennen. Mit der Unsicherheit für Anti-Nazi-Initiativen in Bezug auf ihre Kooperationspartner muss Schluss sein. Gerade angesichts der Empfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum NSU sollte es auch der Regierung ein Anliegen sein, sämtliche bürokratischen Hürden für Initiativen gegen Rechts auszuräumen. Dazu gehört die Streichung aller rechtlich unbestimmten und misstrauensgeleiteten Auflagen zur Zusammenarbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit - egal in welcher Verpackung."